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Saar-Landtag verabschiedet fünften Medienänderungsstaatsvertrag

Mit den Stimmen von SPD und CDU hat der saarländische Landtag am Mittwoch in Saarbrücken den fünften Medienänderungsstaatsvertrag in zweiter Lesung angenommen. Die AfD-Fraktion enthielt sich. Mit der Novelle soll der Medienstaatsvertrag an das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) vom Bund und den Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union angepasst werden. Außerdem wollen die Länder die Regionalfensterregelung beim privaten Fernsehen ändern.

Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder hatten den fünften Medienänderungsstaatsvertrag im März unterzeichnet. Geplant ist, dass er zum 1. Oktober in Kraft tritt.

Das Digitale-Dienste-Gesetz passt den nationalen Rechtsrahmen an den DSA an. Der Digital Services Act schreibt vor, dass Online-Plattformen Maßnahmen ergreifen müssen, um Nutzerinnen und Nutzer vor rechtswidrigen Inhalten zu schützen. Zudem werden die Plattformen zu mehr Transparenz verpflichtet und die Verbraucherrechte gestärkt. Nutzer sollen leichter die Möglichkeit erhalten, sich wegen etwaiger Rechtsverstöße zu beschweren.

Die beiden großen privaten Fernsehsendergruppen sollen mit dem neuen Staatsvertrag verpflichtet werden, in jeweils einem Programm Regionalfenster zu veranstalten. Bisher schrieb der Medienstaatsvertrag vor, dass es solche Fenster in den beiden bundesweit reichweitenstärksten Sendern geben muss. Das galt früher für RTL und Sat.1. Inzwischen liegt der zu RTL Deutschland gehörende Sender Vox bei den monatlichen Zuschauermarktanteilen häufig vor Sat.1, das zur ProSiebenSat.1-Gruppe gehört. Mit dem Gesetz wollen die Länder verhindern, dass ProSiebenSat.1 künftig keine Regionalfenster mehr ausstrahlen muss.