Der Deutsche Richterbund und der Deutsche Hanfverband fordern eine Überarbeitung des Cannabis-Gesetzes nach der Bundestagswahl. Zu viele Drogendealer, die im großen Stil gegen Strafgesetze verstießen, könnten derzeit von diesem Gesetz profitieren, sagte der Geschäftsführer des Richterbundes, Sven Rebehn, der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Donnerstag): „Eine neue Bundesregierung wäre gut beraten, die Praxiserfahrungen rasch aufzugreifen und das Cannabis-Gesetz zumindest so zu überarbeiten, dass es vernünftig anwendbar ist und keine Schlupflöcher für organisierte Kriminelle lässt.“
Der Deutsche Hanfverband fordert indes diverse Detail-Verbesserungen. „Dass Soldaten der Konsum in der Freizeit untersagt ist, entbehrt jeder Grundlage“, sagte sein Geschäftsführer Georg Wurth der Zeitung. Zudem müsse der Gesetzgeber definieren, was eine „nicht geringe Menge“ sei, auf die sich Strafvorschriften des Gesetzes bezögen.
Gerichte wendeten noch immer den alten Wert von 7,5 Gramm des Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) an. Das habe zur Folge, dass Cannabis-Konsumenten schon bei geringfügigen Überschreitungen der legalen Besitzmengen mit Gefängnisstrafen rechnen müssten, sagte Wurth.