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Regierung will im Völkerstrafrecht Rechte von Opfern stärken

Die Bundesregierung will im Völkerstrafrecht die Rechte von Opfern stärken und die internationale Wirkung deutscher Verfahren und Urteile verbessern. Zudem sollen Lücken der Strafbarkeit im deutschen Recht geschlossen werden. Dazu verabschiedete das Kabinett am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts. Nach den Worten von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat das Völkerstrafrecht seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine “dramatische Aktualität” erlangt.

Laut Gesetzentwurf geht es dabei um Opfer, die “in ihren Rechten auf körperliche Unversehrtheit, Freiheit, religiöse, sexuelle oder reproduktive Selbstbestimmung oder ungestörte körperliche und seelische Entwicklung in der Kindheit verletzt worden sind”. Opfer oder Angehörige von Getöteten sollen künftig bei Verfahren in Deutschland als Nebenkläger auftreten können. Dazu sollen sie ohne weitere Voraussetzungen einen Opferanwalt und psychosoziale Begleitung erhalten können.

Der Entwurf will ferner die Paragrafen zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen so anpassen, dass sie auch sexuelle Sklaverei, sexuelle Übergriffe sowie den erzwungenen Schwangerschaftsabbruch umfassen. Außerdem soll die Verwendung von Waffen, deren Splitter mit Röntgenstrahlen nicht erkennbar sind, sowie der Gebrauch dauerhaft blindmachender Laserwaffen geahndet werden. Schließlich soll der Straftatbestand des Verschwindenlassens als Verbrechen gegen die Menschlichkeit einfacher zu ahnden sein.

Um wichtigen völkerstrafrechtlichen Prozessen eine größere internationale Wirkung zu geben, sollen Medienvertreter Verdolmetschungen nutzen können und die Urteile übersetzt werden. Für die wissenschaftliche und historische Rezeption von Verfahren soll die Möglichkeit von Filmaufnahmen eröffnet werden.