Brennelemente aus dem Forschungsreaktor Jülich dürfen laut einer Entscheidung des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) im Zwischenlager Ahaus eingelagert werden. Nach einer mündlichen Verhandlung beschied das OVG am Dienstag in Münster, dass die von den Klägern gerügten Ermittlungsdefizite der Genehmigungsbehörde nicht vorlägen (AZ.: 21 D 98/17.AK). Die Klagen der Stadt Ahaus und eines dort wohnenden Bürgers gegen eine Aufbewahrungsgenehmigung wurden damit abgewiesen.
Bei dem juristischen Streit geht es um die Einlagerung von knapp 290.000 abgebrannten kugelförmigen Brennelementen aus dem stillgelegten Versuchsreaktor im rheinischen Jülich. Der 21. Senat des OVG erklärte, die zuständige Genehmigungsbehörde – das Bundesamt für Strahlenschutz – habe ein Gutachten des TÜV Nord zur Einlagerung der Brennelemente im Zwischenlager Ahaus eingeholt.
Im Weiteren habe die Behörde auf der Grundlage entsprechender Messungen ermittelt, welche Radioaktivität freigesetzt werden kann, wenn ein Lagerbehälter etwa aufgrund eines Flugzeugabsturzes auf das Lager undicht wird. Die gegebenenfalls die Bevölkerung treffende radioaktive Strahlung überschreite den von der Genehmigungsbehörde herangezogenen Grenzwert nicht, betonte der Senat.
Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Dagegen kann Nichtzulassungsbeschwerde erhoben werden, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.
Das Zwischenlager in Ahaus wurde in den 1980er Jahren errichtet. Dort lagern bereits 329 Castoren mit hochradioaktiven Abfällen – die Genehmigung dafür endet nach Angaben der Stadt 2036. Die Betriebserlaubnis des Jülicher Lagers war bereits 2013 ausgelaufen. Mangels Alternativen lagern die radioaktiven Kugeln dort noch immer in 152 Castor-Behältern. Die abgebrannten Brennelemente sollen über die Straße von Jülich nach Ahaus transportiert werden.