Die Landessynode der evangelischen Nordkirche hat am Sonnabend das Kirchengesetz über die Widmung, Entwidmung und Nutzung von Kirchen und weiteren gottesdienstlich genutzten Gebäuden (Widmungsgesetz) beschlossen. Das Widmungsgesetz ermöglicht ein flexibleres Handeln und enthält dennoch klare Regelungen für die Nachnutzung sowie eine Auflistung von Punkten für die Entscheidungsfindung.
Im Gesetz ist beispielsweise geregelt, dass eine Nutzung von Kirchengebäuden verboten ist, „die dem Ansehen der Kirche Schaden zufügen“. So schließt es die Nutzung als Bordell, Spielhalle oder Wettbüro aus. Auch die Überlassung an Gruppen, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden, ist durch das Gesetz verboten.
Gleichzeitig ermöglicht das Gesetz, dass die Widmung einer Kirche bestehen bleibt, wenn sie weiterhin zur Feier von Gottesdiensten auch von anderen „christlichen Gemeinden“ genutzt wird.