Die katholische Deutsche Bischofskonferenz will Menschen mit Behinderungen den Zugang zum Gottesdienst erleichtern. Dazu hat sie nun erstmals ein Hochgebet in Leichter Sprache zur Erprobung in der liturgischen Praxis gutgeheißen. Das teilte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzig, am Donnerstag in Augsburg zum Abschluss der Frühjahrsvollversammlung der Bischöfe mit.
Leichte Sprache soll möglichst vielen Menschen das Lesen und Verstehen von Texten ermöglichen. Bei der Übertragung von Texten in Leichte Sprache gelten bestimmte Regeln: So sollen kurze Hauptsätze mit nur einer inhaltlichen Aussage benutzt werden. Nebensätze, Konjunktive und Fremdwörter gilt es dagegen zu vermeiden. Kritiker der Leichten Sprache warnen vor möglicher Manipulation. Ihre Verfechter argumentieren, schon ein geringes Textverständnis könne der Zielgruppe weiterhelfen und die Scheu vor Texten nehmen.
In der Vergangenheit hat sich Bätzing zufolge gezeigt, dass in der Praxis verwendete Alternativen – etwa das Hochgebet für Messfeiern mit Gehörlosen oder für Kinder – der Situation von Menschen mit geistiger Behinderung nicht gerecht werden können. “Mit dem Hochgebet in Leichter Sprache reagieren wir Bischöfe daher nun auf ein inklusions- und liturgiepastorales Erfordernis”, so Bätzing. Die Bischöfe hofften, kognitiv beeinträchtigten Menschen so die aktive Teilhabe am Gottesdienst zu erleichtern oder überhaupt erst zu ermöglichen.
Der Text ist laut Mitteilung in Zusammenarbeit des Beirats für Inklusive Pastoral der Pastoralkommission und der Liturgiekommission der Bischofskonferenz entstanden. Er basiere auf dem Hochgebet II des Messbuchs. Die Publikation für den gottesdienstlichen Gebrauch erfolge durch das Deutsche Liturgische Institut in Trier.