Das Prozedere ist ungewöhnlich: Im Schweizer Bistum Sankt Gallen war der neue Bischof bereits gewählt. Doch erst mit der Ernennung durch den Papst kann er sein Amt tatsächlich antreten.
Wechsel an der Spitze des Schweizer Bistums Sankt Gallen: Papst Leo XIV. hat den bisherigen Dompfarrer Beat Grögli (54) zum Nachfolger von Bischof Markus Büchel (75) ernannt, wie der Vatikan (Donnerstag) mitteilte. Büchel, der im August die Altersgrenze erreichte, hatte bereits Papst Franziskus seinen Rücktritt angeboten. Der verfügte, dass er bis zur Ernennung eines Nachfolgers im Amt bleiben solle. Zugleich beauftragte Franziskus damals das Domkapitel, die Wahl vorzubereiten.
Gemäß den kirchenrechtlich besonderen Vorgaben für das Bistum Sankt Gallen hatten die 13 Priester des Domkapitels Grögli bereits am Dienstag in geheimer Wahl zu Büchels Nachfolger bestimmt. Die Wahl sollte ursprünglich am 23. April stattfinden, wurde aber nach dem Tod von Papst Franziskus am 21. April verschoben. Gröglis Bischofsweihe findet laut Vatikan-Medien am 5. Juli in der Kathedrale von Sankt Gallen statt.
Beat Grögli wurde am 20. September 1970 in Wil geboren. Er studierte Theologie in Freiburg, Wien und Innsbruck sowie Psychologie an der Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom. Nach der Priesterweihe 1998 war er im pastoralen Dienst tätig. Ab 2013 war er Pfarrer der Kathedrale Sankt Gallen sowie ab 2018 Dekan in dem Dekanat.
Das deutschsprachige Bistum Sankt Gallen hat wie das Bistum Basel ein weltkirchlich einmaliges Prozedere bei der Bischofswahl. Es sieht vor, dass das Domkapitel nach der Befragung kirchlicher Gruppen zum Profil eines neuen Bischofs eine Sechserliste von Kandidaten erstellt, die nach Rom geschickt wird. Nach einer dortigen Prüfung kommt die Liste nach Sankt Gallen zurück.
Danach wird sie dem sogenannten Katholischen Kollegium, dem Laien-Parlament der Diözese, vorgelegt, das seinerseits drei “minder genehme” Kandidaten von der Liste streichen kann. Für die Wahl zum Bischof ist dann die absolute Mehrheit der Stimmen im Domkapitel nötig. Der Gewählte muss anschließend offiziell vom Papst ernannt werden.