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Möglicher Denkmalschutz für BR-Studiobau stellt Sender vor Probleme

Der Studiobau des Bayerischen Rundfunks (BR) an der Münchner Arnulfstraße könnte schon bald unter Denkmalschutz gestellt werden. Zwei Gutachten kommen zu dem Schluss, dass das im Jahr 1963 eingeweihte Gebäude ein „herausragendes geschichtliches Zeugnis der zeitgenössischen Rundfunk-Geschichte“ ist, wie das bayerische Wissenschafts- und Kunstministerium am Donnerstag mitteilte. Für den BR als Eigentümer ist das aber kein Grund zur Freude: Der Sender will das Gebäude verkaufen und befürchtet nun einen geringeren Erlös.

Der Leiter des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege, Generalkonservator Mathias Pfeil, bewertet den Studiobau als „in seinen Qualitäten einzigartig“. Sowohl aus technischer als auch akustischer Sicht gebe es auch mit Blick auf die übrigen Rundfunkbauten in Deutschland nichts Vergleichbares. Dem Bau komme daher „eine herausragende Stellung im deutschsprachigen Raum“ zu. Eine denkmalschutzrechtliche Entscheidung gibt es noch nicht, die Hinweise aber seien „unzweifelhaft“, sagte Kunstminister Markus Blume (CSU).

Ein BR-Sprecher sagte, man werde die Gutachten „juristisch und mit Blick auf die konkreten wirtschaftlichen Auswirkungen“ prüfen lassen. Man müsse alles versuchen, „um eine gute Lösung“ zu finden, auch im Sinne der Beitragszahler. Der BR wollte die Gebäude im Norden seines Innenstadt-Areals mangels Bedarf verkaufen, um mit dem Erlös die Gebäude im Südteil inklusive des markanten BR-Hochhauses zu sanieren. Ein Großteil des BR-Betriebs ist inzwischen auf dem neuen Gelände am Stadtrand in Freimann untergebracht.

Der BR verwies darauf, dass die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Sender (KEF) von den Rundfunkanstalten eine Reduzierung ihres Gebäudebestands gefordert hat. Dieses Vorhaben werde „durch einen Denkmalschutz für den Studiobau erheblich beeinträchtigt“, erläuterte ein BR-Sprecher. Man müsse den Verkauf nun unter „erschwerten Bedingungen“ angehen. Kunstminister Blume versprach, den BR bei seinen weiteren Überlegungen zum Umgang mit dem Gebäude” zu unterstützen. (00/3951/12.12.2024)