Menschen mit Behinderungen dürfen sich nach einem Gerichtsurteil einen persönlichen Assistenten im gleichen Alter aussuchen. Eine solche Wahl sei kein Fall von Altersdiskriminierung, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Betroffene „müssen in der Lage sein, zu entscheiden, wie, wo und mit wem sie leben“, erklärten die Richter zur Begründung.
Hinter dem Urteil steht der Fall einer 28-jährigen Studentin, die in allen Lebensbereichen ihres Alltags Unterstützung braucht. In einer Stellenanzeige suchte sie nach einer ihr helfenden Person, die „am besten zwischen 18 und 30 Jahre alt sein“ sollte. Eine 50-jährige Frau, deren Bewerbung erfolglos blieb, sah sich aufgrund ihres Alters diskriminiert und zog vor Gericht.