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Mehr Bürgerbegehren in Sachsen

In Sachsen hat es in diesem Jahr 21 direktdemokratische Verfahren gegeben. Darunter seien 15 Bürgerbegehren und sechs von den Gemeinde- und Stadträten angesetzte Bürgerentscheide, teilte der Landesverband Sachsen des Vereins Mehr Demokratie am Montag in Dresden mit. Mehr Verfahren habe es zuletzt 2011 gegeben.

Der Verein führt die häufigere Nutzung von Bürgerbegehren auch auf die Reform der Sächsischen Gemeindeordnung aus dem Jahr 2022 zurück. Damit sei die Zahl der nötigen Unterschriften von zehn auf fünf Prozent der Stimmberechtigten gesenkt worden. „Die niedrigere Hürde scheint zu wirken und zeigt: Die Bürger wollen vor Ort mitentscheiden“, betonte der Sprecher des Landesvorstands von Mehr Demokratie in Sachsen, Frank Rosberger. Je mehr die direkte Demokratie eingeübt werde, desto selbstverständlicher werde dieses Engagement.

Sorge bereitet dagegen dem Verein die hohe Anzahl für unzulässig erklärter Bürgerbegehren. In den vergangenen beiden Jahren lag die Quote der Ablehnungen demnach jeweils bei mehr als 60 Prozent. Der langjährige Schnitt in Sachsen liege bei 42 Prozent, hieß es. Bundesweit würden durchschnittlich 28,5 Prozent aller Bürgerbegehren für unzulässig erklärt.

Unzulässige Verfahren können aus Sicht von Mehr Demokratie dafür sorgen, dass die Frustration steige, obwohl mehr Beteiligung möglich wäre. Der Verein fordert deshalb eine Anpassung der Gemeindeordnung und empfiehlt, sich am Nachbarland Thüringen zu orientieren. Dort gebe es eigenes Gesetz für die direkte Demokratie in den Kommunen.