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Mehr Beschwerden über Videoüberwachung in Sachsen

In Sachsen sind in der ersten Jahreshälfte 2024 mehr Beschwerden zu Videoüberwachungen eingegangen. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum stieg die Zahl auf 115, ein Plus von 20 Prozent, wie die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Juliane Hundert am Dienstag in Dresden anlässlich der Neuauflage ihrer Broschüre „Achtung Kamera!“ mitteilte. Hundert warnte, wer mit seiner Kamera gegen das Datenschutzrecht verstoße, dem drohten Schadensersatzklagen der betroffenen Personen und ein Bußgeld.

Bis Ende Juni 2024 verhängte sie nach eigenen Angaben bereits so viele Bußgelder wie im ganzen Vorjahr zusammen. Fünf Bußgelder gab es demnach für Videokameras in Fahrzeugen, sogenannte Dashcams, sowie in zwei Fällen für stationäre Kameras in Mehrfamilienhäusern. Die Bußgeldhöhe bewegte sich jeweils zwischen 100 Euro und 900 Euro.

In einem weiteren Fall sprach die Datenschutzbeauftragte für einen Gewerbebetrieb ein Bußgeld von 30.000 Euro aus. Dessen Kameras erfassten demnach neben öffentlichen Straßen und Gehwegen zudem Nachbarn auf ihren Privatgrundstücken und Beschäftigte einer angrenzenden Baustelle. Das Bußgeld sei allerdings noch nicht rechtskräftig.

Der Anstieg der Beschwerden ist nach Hunderts Aussage bislang ausschließlich auf Fälle zurückzuführen, in denen Privatpersonen oder Unternehmen Kameras einsetzen. Zumeist beschwerten sich die Nachbarn. Eingaben zur Videoüberwachung durch Kommunen oder die Polizei gebe es dagegen weiterhin nur wenige. Unter welchen Voraussetzungen eine Videoüberwachung überhaupt zulässig sei, darüber informiere die Broschüre „Achtung Kamera!“.