Im Kampf gegen Desinformation im Netz fordern die Medienanstalten ein Verbot manipulativer Verbreitungstechniken. Social Bots, Fake-Accounts oder gekaufte Likes erzeugten künstliche Reichweiten, die zur Verbreitung von Desinformation massiv beitrügen, sagte Wolfgang Kreißig, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM). „Da meinen wir schon, dass wir ein Verbot anstreben könnten für diese Verbreitungstechniken, die nur dazu dienen, die Meinungsbildung zu beeinflussen durch Desinformation.“ Nötig sei eine verbindliche Regelung im Gesetz.
Das Thema Desinformation beschäftige die Medienaufsicht weiterhin stark, sagte Kreißig. „Wir sind hier noch nicht am Ende der Regulierung angekommen.“
Nach dem 2020 in Kraft getretenen Medienstaatsvertrag können erstmals auch redaktionell gestaltete Online-Angebote, die geschäftsmäßig betrieben werden, von den Landesmedienanstalten reguliert werden. Dies gilt dann, wenn Verstöße gegen die journalistische Sorgfaltspflicht vorliegen und sich das Angebot keiner Selbstkontrolleinrichtung wie beispielsweise dem Deutschen Presserat unterworfen hat.
Stufenplan angestrebt
Die Überprüfung der Sorgfaltspflichten löse das Problem der Desinformation nicht abschließend, sagte Kreißig. Die Medienanstalten plädierten daher für einen abgestuften regulatorischen Ansatz bestehend aus Transparenzvorschriften, Sorgfaltspflichten und einem Verbot manipulativer Verbreitungstechniken.
Der DLM-Vorsitzende erneuerte zudem die Kritik der Medienanstalten am European Media Freedom Act (EMFA). Dieser wolle unter anderem die Unabhängigkeit und Staatsferne der Aufsichtsbehörden regeln. „Aber er diskreditiert diesen Ansatz dadurch, dass die EU-Kommission am Ende doch letztentscheidend bleibt und damit auch die Hand auf das ganze System hat“, sagte Kreißig. Hier seien noch „gravierende Änderungen“ nötig.
Gemischte Bilanz
Mit dem EMFA will die EU-Kommission Redaktionen besser gegen politische Einflussnahme schützen und Medienpluralismus in der EU sichern. Der im September vorgelegte Vorschlag verbietet es beispielsweise Behörden, in redaktionelle Entscheidungen einzugreifen. Hintergrund sind Einschränkungen der Pressefreiheit, wie sie vor allem die Regierungen in Ungarn und Polen in den vergangenen Jahren durchgesetzt hatten.
Kreißig sagte, die Medienanstalten unterstützen die Beschwerde des Bundesrates bei der EU-Kommission über den Plan für den EMFA. Die Bundesländer argumentieren, dass eine Zentralisierung der Medienaufsicht auf europäischer Ebene über ein der Kommission zugeordnetes Gremium nach deutschem Verfassungsrecht nicht zulässig und nach Unionsrecht unverhältnismäßig sei.