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MDR wehrt sich weiter gegen Wahlwerbung von “Die Partei”

Das Leipziger Verwaltungsgericht hat entschieden, dass der MDR einen umstrittenen Werbespot der Satirepartei ausstrahlen muss. Doch der Sender geht in die nächste Instanz. Was im Spot zu sehen ist.

Der MDR wehrt sich gegen Wahlwerbung der Satirepartei "Die Partei"
Der MDR wehrt sich gegen Wahlwerbung der Satirepartei "Die Partei"Imago / Bild 13

Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) will einen umstrittenen Wahlwerbespot der Satirepartei “Die Partei” weiterhin nicht ausstrahlen. Der Sender legte gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Bautzen ein, wie ein Sprecher des Gerichts auf Anfrage des KNA-Mediendienstes bestätigte.

Ende vergangener Woche hatte das Leipziger Gericht entschieden, dass der MDR den Hörfunk-Werbespot ausstrahlen muss. Der MDR hatte sich geweigert, weil der Sender der Auffassung war, die Partei rufe darin zu Gewalt gegen AfD-Wähler auf. Die endgültige Entscheidung soll bis spätestens Donnerstagvormittag fallen, wenn der geplante Sendetermin ansteht, so der Bautzener Gerichtssprecher.

Schüsse im Wahlwerbesport der “Partei”

Im Werbespot hören ein Mann und eine Frau eine fiktive Nachrichtenmeldung über die Vereidigung einer AfD-Landesregierung in Sachsen. Der Mann sagt in sächsischem Dialekt, dass die Faschisten wieder an der Macht seien. Nachdem die Frau fragt, ob man da was machen müsse, erwidert der Mann, er hole “die Knarre aus dem Keller”. Im Anschluss sind im Werbespot Schussgeräusche zu hören und das Paar, wie es offenbar vermeintliche AfD-Wähler auf der Straße als Ziele für die Schüsse auswählt. Am Ende des Werbespots sagt eine Stimme: “Bevor es zu spät ist: Wählen Sie die Partei!”

Im Vorfeld von Wahlen stehen allen Parteien Sendeplätze für ihre Parteienwerbung im öffentlich-rechtlichen Fernsehen und Hörfunk zu. Sender dürfen die Ausstrahlung verweigern, wenn die Inhalte der Wahlwerbung offensichtlich rechtswidrig sind. In Zweifelsfällen muss zugunsten der Parteien entschieden werden. Das Leipziger Gericht hatte im umstrittenen Werbespot keine eindeutige Strafbarkeit erkennen können, weil der Spot durch seinen überzogenen Charakter klar als Satire zu erkennen sei.