Ein vorliegender Entwurf für eine Reform der Abtreibungsregelungen wird derzeit kontrovers diskutiert – inhaltlich, aber auch, was den Zeitpunkt einer möglichen Entscheidung angeht. Nun schalten sich die Malteser ein.
In der Debatte über mögliche Änderungen der geltenden Abtreibungsregelungen wenden sich die Malteser gegen eine Entscheidung noch vor den Neuwahlen Ende Februar. “Es gibt keinen Anlass, die aktuelle Regelung des Paragrafen 218, die sowohl die Autonomie der Frau als auch den Schutz des ungeborenen Kindes zu sichern versucht, in einem überstürzten parlamentarischen Verfahren zu ändern”, erklärte der Vorstandsvorsitzende der Malteser in Deutschland, Elmar Pankau, am Dienstag in Köln.
“Eine Änderung hätte de facto für die betroffenen Frauen, Ärztinnen und Ärzte keine unmittelbaren praktischen Auswirkungen. Eine Änderung zu Lasten des Lebens des ungeborenen Kindes würde allerdings einen weitreichenden Wertewandel festschreiben und den Lebensschutz weiter aufweichen”, so Pankau. Um darüber zu entscheiden, brauche es einen differenzierten und sorgsam geführten Diskurs mit breiter gesellschaftlicher Beteiligung.
“Und dafür sollte man sich auch die notwendige Zeit nehmen und den richtigen Zeitpunkt wählen. In der heißen Phase des Wahlkampfs diesen Punkt noch übereilt durchdrücken zu wollen, wird der Tragweite und der Komplexität dieses Themas in keiner Weise gerecht”, betonte der Vorstandsvorsitzende.
In Deutschland sind derzeit Schwangerschaftsabbrüche laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs rechtswidrig. Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen bleiben aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Ebenso straffrei bleibt der Eingriff aus medizinischen Gründen sowie nach einer Vergewaltigung.
Ein interfraktioneller Entwurf von Abgeordneten der SPD, der Grünen und der Linken sorgt derzeit für eine Kontroverse in Politik und Gesellschaft. In dem Papier heißt es, dass Abtreibungen bis zur zwölften Woche grundsätzlich rechtmäßig sein sollen. Eine Pflicht zur Beratung soll bleiben, allerdings ohne die derzeit geltende Wartezeit von drei Tagen bis zur Abtreibung.