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Mäurer: Bremen hat beim Kirchenasyl “Konzert aller Länder” verlassen

Laut einem Bericht des Bremer „Weser-Kuriers“ (Dienstag) gibt es in keinem anderen Bundesland so viele Kirchenasyle wie in Bremen. Im laufenden Jahr seien 29,2 Kirchenasyle pro 100.000 Einwohner gewährt worden. An zweiter Stelle im Ranking stehe Hessen mit 5,2 Kirchenasylen. In Baden-Württemberg seien es sogar nur 0,2. Die Zeitung bezieht nach eigenen Angaben auf Zahlen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf), die in der vorigen Woche bei der Bundesinnenministerkonferenz präsentiert wurden.

„Bremen hat das Konzert aller Länder verlassen“, sagte Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) dem „Weser-Kurier“. „Wir sind inzwischen in einer Größenordnung, die ihresgleichen sucht.“ In absoluten Zahlen kommt Bremen laut dem Bamf in diesem Jahr auf 202 Kirchenasylfälle, mehr als doppelt so viele wie in Niedersachsen (95) und fast viermal so viele wie in Hamburg (55).

Die Mehrzahl dieser Fälle seien sogenannte Dublin-Fälle, sagte Mäurer. Es gehe also darum, die Asylbewerber nach den Regeln des europäischen Rechts in jene Staaten zurückzuführen, in denen sie erstmals die EU betreten haben. „Wir haben den Verdacht, dass in Bremen auch Verfahren organisiert werden für Personen, die gar nicht hier leben. Die kommen aus Hamburg, Hannover oder sonst wo hierher, um in einer hiesigen Kirche Zuflucht zu erhalten.“

Mäuerer betonte, er stehe mit der Bremischen Evangelischen Kirche und ihrem leitenden Theologen, Bernd Kuschnerus, in engem Kontakt. Er habe schon vor rund zwei Monaten vor Problemen gewarnt. „Genau dies ist jetzt eingetreten: Beim Bamf überlegt man sogar, das Dossier-Verfahren mit bremischen Kirchen zu kündigen.“ Die Kirchengemeinden erstellen für den jeweiligen Einzelfall ein Dossier, in dem die befürchteten Härten bei einer Rücküberstellung dargelegt werden. Das ermöglicht es dem Bamf, den Fall erneut zu prüfen.

Seitens der Kirche werde behauptet, das Bamf prüfe nicht richtig, sagte der Innensenator. Darum schaue sich seine Behörde die Fälle noch einmal an – ohne dabei an die Stelle des Bundesamtes zu treten. Im aktuellen Fall eines Somaliers, der sich im Asyl des evangelischen Zion-Gemeindezentrums aufhält, „sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass es keinerlei Gründe gibt, von einer Rücküberstellung abzusehen.“

Mäurer unterstrich: „Ich habe meine Praxis nicht verändert, ich habe kein Problem mit dem Kirchenasyl. Aber ich habe Probleme damit, wenn man sich einfach über Recht und Gesetz hinwegsetzt.“