Artikel teilen:

LWL zahlt über 74 Millionen Euro Blinden- und Gehörlosengeld aus

In Westfalen und Lippe haben im vergangenen Jahr mehr als 23.000 Menschen Blinden- und Gehörlosengeld erhalten. Ausgezahlt wurden rund 74,6 Millionen Euro, wie der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) am Mittwoch in Münster mitteilte. Im Jahr 2022 wurden demnach noch rund 75,4 Millionen Euro für diesen Bereich aufgewendet.

Als blind oder hochgradig sehbehindert gilt nach Angaben des LWL-Inklusionsamtes, wer weniger als fünf Prozent Sehschärfe besitzt. Anspruch auf Gehörlosengeld haben Menschen, die vor dem 18. Lebensjahr gehörlos wurden. „Aufgrund der Sinnesschädigung fallen erhebliche Kosten an, die oftmals nur zum Teil von den Krankenkassen gedeckt werden“, sagte LWL-Direktor Georg Lunemann. Das 1989 eingeführte Blinden- und Gehörlosengeld solle diese Ausgaben ausgleichen. „Sie werden unabhängig von Einkommen und Vermögen des Betroffenen gezahlt“, betonte Lunemann.

Das monatliche Blindengeld wird demnach zum 1. Juli erhöht. Der monatliche Beitrag für Kinder und Jugendliche steigt um fast 20 Euro auf 440,90 Euro und für Erwachsene bis 60 Jahre um knapp 40 Euro auf 880,25 Euro. Für Senioren über 60 beträgt das Blindengeld weiterhin 473 Euro. Stark sehbehinderte und gehörlose Menschen haben Anspruch auf eine monatliche Pauschale von 77 Euro, wie es hieß.

Um Leistungen zu erhalten, müssen Betroffene beim Landschaftsverband zuvor einen Antrag stellen. Formulare sind bei allen Sozialämtern erhältlich oder können beim LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe angefordert werden.