Die Umweltminister der Länder wollen Schnellabschüsse von Wölfen unter bestimmten Umständen erleichtern. So solle in Gebieten, wo vermehrt Weidetiere von Wölfen angegriffen werden, bereits nach dem ersten Überwinden des zumutbaren Herdenschutzes und dem Töten von Tieren eine Abschussgenehmigung möglich sein, teilte das nordrhein-westfälische Umweltministerium am Freitag nach der Umweltministerkonferenz in Münster mit. Zuvor hatte sich Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) für ein solches Vorgehen ausgesprochen.
Voraussetzung ist den Angaben zufolge, dass der Angriff auf Weidetiere in einer Region erfolgt, wo dies häufiger vorkommt. Sind diese Bedingungen erfüllt, soll die bisher für eine Abschussgenehmigung benötigte DNA-Analyse nicht mehr abgewartet werden müssen. Die Behörden könnten dann innerhalb weniger Tage den Schnellabschuss genehmigen.
NRW-Umweltminister Oliver Krischer (Grüne) erklärte, der Herdenschutz sei ausschlaggebend „für ein möglichst konfliktarmes Miteinander von Weidetierhaltung und Wolfsvorkommen“. Benötigt werde bundesweit eine praxisgerechtere und rechtssichere Vorgehensweise, um verhaltensauffällige Einzelwölfe zu erschießen. Auf der Konferenz sei es gelungen, parteiübergreifend ein abgestimmtes Vorgehen festzulegen, um den Interessen des Naturschutzes und dem Schutz der Weidetierhaltung gerecht zu werden.
Auch Bundesumweltministerin Lemke begrüßte die Ergebnisse. „Wir haben gemeinsam eine Regelung beschlossen, die es bundesweit möglich macht, Wölfe nach Rissen auf Weidetiere schnell und unkompliziert abzuschießen“, betonte sie. Langwierige Gesetzesänderungen auf nationaler oder europäischer Ebene seien dafür nicht nötig.
Im vergangenen Jahr wurden mehr als 1.100 Wolfsübergriffe mit insgesamt fast 4.400 getöteten, verletzten oder vermissten Nutztieren gemeldet. Bundesweit gibt es mehr als 1.300 Wölfe, die meisten in Sachsen, Brandenburg und Niedersachsen. Die Raubtiere stehen unter strengem Schutz.