Behinderte müssen bis 5. Mai Antrag für Europawahl stellen
BERLIN – Behinderte und psychisch Kranke, die nach einem kurzfristigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts an der Europawahl Ende Mai teilnehmen dürfen, müssen bis 5. Mai einen entsprechenden Antrag stellen. Das teilte Bundeswahlleiter Georg Thiel in Berlin mit. Das Urteil des Karlsruher Gerichts bedeute einen erhöhten Arbeitsaufwand für die Wahl, die in Deutschland am 26. Mai stattfindet, sagte Thiel, der sich aber zuversichtlich äußerte, das Urteil umsetzen zu können. Das sei durchaus in der vorhandenen Zeit zu leisten, sagte er.
Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass bereits zur Europawahl psychisch kranke und behinderte Menschen mit Vollbetreuung ihre Stimme abgeben können. Ebenfalls wahlberechtigt sind erstmals wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachte Straftäter. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits im Februar entschieden, dass die für diese Gruppen geltenden Ausschlüsse vom Wahlrecht unrechtmäßig sind. Die große Koalition brachte eine Reform durch den Bundestag, die ein Wahlrecht für Vollbetreute vorsah. Allerdings sollte sie erst nach der Europawahl inkrafttreten. FDP, Grüne und Linke im Bundestag klagten dagegen mit Erfolg in Karlsruhe. epd
Ausländische Pflegekräfte lösen Notstand nicht
NEUSS – Pflegekräfte aus dem Ausland sind nach den Worten des Sozialwissenschaftlers Stefan Sell keine Lösung für den Pflegenotstand. „Auch wenn etwa zehn Prozent der Beschäftigten in Deutschland Menschen mit einer anderen Nationalität sind, werden wir das Problem mit Arbeitskräften aus der Zuwanderung nicht lösen können“, sagte der Professor der Hochschule Koblenz bei einer Diskussionsveranstaltung in Neuss. „Woher sollen diese Menschen aus vielfach ganz anderen Kulturkreisen denn die Geschichte, die Kultur und die Sprache der alten Menschen hier bei uns kennen?“
Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, kritisierte, dass wegen der besseren Bezahlung von Pflegepersonal in Krankenhäusern vielfach Pflegekräfte aus der Altenpflege abgeworben würden. Es gehe nicht mehr länger an, dass die Altenpflege mit bis zu 700 Euro im Monat weniger bezahlt würde als die Pflege im Krankenhaus. epd
Sachsen: Bald jüdischer Religionsunterricht
DRESDEN – In Sachsen gibt es ab dem kommenden Schuljahr das Fach Jüdische Religion. Es wird zunächst an drei öffentlichen Grundschulen in Chemnitz, Dresden und Leipzig eingeführt, wie das Sächsische Staatsministerium für Kultus in Dresden ankündigte. Dann wird Jüdische Religion gleichrangig mit Ethik sowie Evangelische und Katholische Religion unterrichtet.
In den kommenden Jahren soll das Fach auch bis zum Abitur angeboten werden und allen Schülern offenstehen. Schüler können sich bereits an den ersten drei Schulen anmelden. Bislang werden jüdische Schüler, die in ihren Gemeinden die religiöse Unterweisung besuchen, von der Pflicht zur Teilnahme am schulischen Religions- oder Ethikunterricht befreit.
Das neue Fach unterliegt der staatlichen Schulaufsicht und wird in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Landesverbandes Sachsen der Jüdischen Gemeinden erteilt. Dazu wurden ein neuer Lehrplan für Sachsen erstellt und die Stundentafeln und Zeugnisformulare angepasst. Die Lehrkräfte werden vom Landesverband gestellt und vom Kultusministerium refinanziert. KNA