UK 2/2017, Leserbrief Präses – Bischof/Bischöfin (Seite 14: „Mitglieder befragen“)
Bei einer so deutlichen Ablehnung der Umbenennung des Präsestitels durch Kreissynoden und Landessynode hätte ich erwartet, dass dieser Plan ad acta gelegt worden wäre, wie das 2009 in Hessen-Nassau geschehen ist. Für viele verträgt sich der Titel Bischof/Bischöfin eben nicht mit der presbyterial-synodalen Struktur unserer Landeskirche
Wichtig finde ich in der Tat wie der Leserbriefschreiber die Identifizierbarkeit in einer säkularen Gesellschaft. Er argumentiert von der katholischen Diaspora her, wie wäre es mit der säkularen Diaspora? Muss eine kirchenleitende evangelische Person durch eine spezielle Bezeichnung (und womöglich Bekleidung, Insignien und Gefolge, wie bei den Katholiken) auffallen? Wie wäre es, einfach „Kirchenpräses“ zu sagen oder besser gleich „Kirchenpräsident“, dann wüsste doch jeder Bescheid: Es geht bei „Präsident“ um einen befristet gewählten Vorsitzenden eines Leitungsgremiums, um Repräsentanten einer Gemeinschaft, eines Verbandes, eines Vereins. Das wäre zeitgemäß. Die Vertreter des Präses beziehungsweise der Präses bei uns heißen ja jetzt schon Vizepräsident und nicht Vizepräses. Die meisten nicht-lutherischen Landeskirchen der EKD haben den Bischofstitel eben nicht.
Mögen die Methodisten und sogar einige reformierte Kirchen den Bischofstitel haben, wie wird gegenüber anderen uns stark verbundenen Kirchen eine Umbenennung begründet? Etwa gegenüber anderen Freikirchen, der rheinischen und lippischen Kirche, den Waldensern, der United Church of Christ/UCC in Amerika, manchen indonesischen Kirchen, der Evangelischen Kirche am La Plata (auch hier scheiterte ein Umbenennungsversuch). Theologische Spiegelfechterei?
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