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Kirchenbanken in der Kritik

Verquickung von Interessen und zu viele Kirchenvertreter: Laut einer Untersuchung muss sich in den Aufsichtsgremien kirchlicher Banken einiges ändern. Institute weisen Kritik zurück

Essen – Eine Studie bemängelt Defizite bei der Aufsicht von Kirchenbanken. Viele kirchliche Geldinstitute hätten keine oder nur sehr wenige unabhängige Mandatsträger, heißt es in einer Untersuchung der Essener FOM Hochschule für Ökonomie & Management. Oftmals seien Großkunden im Aufsichtsrat vertreten. Dadurch drohten Interessenkonflikte, schreibt der Studienautor Thomas Suermann de Nocker. Die Kirchenbanken wiesen die Kritik zurück.
Außerdem sieht de Nocker in den 14 Instituten im deutschsprachigen Raum zu wenig wirtschaftliche Fachkompetenz in den Aufsichtsräten. Weniger als 20 Prozent der Aufsichtsratsmitglieder kämen aus der freien Wirtschaft. Viele Mandatsträger von katholischen Kirchenbanken seien Pfarrer. In evangelischen Kirchenbanken seien überwiegend Kirchenjuristen vertreten.
Die Studie der nach eigenen Angaben größten privaten Hochschule Deutschlands plädiert dafür, mehr Fachkompetenz in die Gremien zu holen und zugleich Aufsichtsräte zu verkleinern. Mit bis zu 24 Mitgliedern seien die Gremien zu groß für eine produktive Zusammenarbeit, hieß es. Zudem müsse statt Proporzdenken und Kundenbindung die Unabhängigkeit der Mitglieder im Vordergrund stehen. Die Frauenquote in den Aufsichtsräten der Kirchenbanken liege im Schnitt bei lediglich zehn Prozent. Das sei zu wenig. Insgesamt scheine die Forderung nach Transparenz und Professionalität „noch nicht überall in der Tiefe angekommen zu sein“, schreibt Ulrich Hemel, Chef des Instituts für Sozialstrategie im baden-württembergischen Laichingen, im Vorwort zur Untersuchung.
Die Kirchenbanken halten die Vorwürfe für unbegründet. Eine Sprecherin der Evangelischen Bank mit Hauptsitz in Kassel erklärte, dass die Mitglieder im Aufsichtsrat über ein hohes Maß an Fachkompetenz verfügen. Sämtliche Mitglieder hätten eine Zulassung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Viele Mitglieder seien außerdem kaufmännische Geschäftsführer großer Unternehmen. Interessenkonflikte durch Doppelmandate sieht die Bank nicht. Bei Krediten, die ein Unternehmen eines Mitgliedes betreffen, habe dieses kein Stimmrecht. Zur Frauenquote erklärte das Geldinstitut, dass eine größere Beteiligung von Frauen vorgesehen sei.
Ein Sprecher der Bank für Kirche und Diakonie (KD-Bank) in Dortmund sagte, die Bank befürworte heterogen zusammengesetzte Aufsichtsräte. Dass auch Vertreter von Kirche und Diakonie eingebunden seien, entspreche der basisdemokratischen Idee von Genossenschaftsbanken. Bei der Auswahl der Mitglieder werde auf ein ausgewogenes Verhältnis der Geschäftsgebiete, von Vertretern von Kirche und Diakonie und unabhängigen Mitgliedern geachtet.
Neben Vertretern aus der Kundschaft von Kirche und Diakonie, die für die Bank wegen ihrer Branchenkompetenz wichtig seien, seien auch drei ausgewiesene Experten vertreten. Dass zudem ein hauptamtlicher Theologe in dem 15-köpfigen Aufsichtsrat mitarbeite, bewerte die Bank aufgrund ihres Auftrags als positiv. An der Spitze des Aufsichtsrates stehe eine Frau, die Frauenquote sei zudem mit einem Anteil von 13 Prozent überdurchschnittlich.