Nach dem Bruch eines Kirchenasyls in Hamburg in der Nacht zu Montag hat sich der katholische Erzbischof Stefan Heße „sehr betroffen“ gezeigt. „Ein Flüchtling, der sich in einer überaus schwierigen Lage befand, wurde abgeschoben. Die befürchteten humanitären Härten, auf die vonseiten der katholischen Kirchengemeinde aufmerksam gemacht wurde, fanden keine Berücksichtigung“, erklärte Heße laut Mitteilung des Erzbistums Hamburg. Die Hamburger Innenbehörde teilte auf Nachfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) mit, bei dem Flüchtling handele es sich um einen 29-jährigen Afghanen. Am Montagmorgen sei seine Rücküberstellung aus dem Kirchenasyl per Flugzeug mit dem Ziel Schweden erfolgt.
Laut Innenbehörde lebte der Flüchtling nach seiner Ausreise aus Afghanistan seit 2015 zunächst bei Familienangehörigen in Schweden. Er habe in dem Land einen Asylantrag gestellt, dieser sei negativ beschieden worden. In der Folge sei der Afghane im März dieses Jahres nach Deutschland gereist. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) habe den Antrag des Betroffenen, ein Asylverfahren in Deutschland zu führen, als unzulässig abgelehnt. Gemäß Dublin-III-Verordnung erfolge die Prüfung des gestellten Asylantrags sowie der Fluchtgründe stets im zuständigen Mitgliedstaat – in diesem Fall Schweden.
Laut Erzbistum befindet sich der Afghane seit fast zehn Jahren auf der Flucht. Weil er schwer erkrankt sei, habe die Pfarrei Heilige Elisabeth in der Gemeinde St. Christophorus (Lohbrügge) ihn im August aus humanitären Gründen aufgenommen. Heße sagte, wenn eine Kirchengemeinde Kirchenasyl gewähre, mache sie sich die Entscheidung nicht einfach. Jede Räumung eines Kirchenasyls bedeute für alle Beteiligten eine große Belastung.
„Ich erinnere noch einmal daran: Das Kirchenasyl ist ein letztes Mittel zur Abwendung unzumutbarer humanitärer Härten“, erklärte Heße. „Es geht darum, im Austausch mit den staatlichen Stellen im konkreten Einzelfall eine verantwortbare Lösung zu finden.“ Das Kirchenasyl diene in diesem Sinne auch der rechtsstaatlichen Ordnung. „Umso wichtiger ist es, dass die Behörden die Tradition des Kirchenasyls respektieren.“
Laut Innenbehörde hat das Erzbistum Hamburg ein Dossier vorgelegt. Jedoch sei auch die Prüfung individueller Härten durch das BAMF nach intensiver Durchsicht des Dossiers abschlägig beschieden worden. Die Ausländerbehörde Hamburg als Vollzugsbehörde sei nach Entscheidung des BAMF verpflichtet, die Rücküberstellung organisatorisch durchzuführen, hieß es.