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Jagdpächter muss Wolfs-Warnschilder im Naturschutzgebiet abbauen

Das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht in Koblenz hat einem Jagdpächter untersagt, in seinem Jagdgebiet Warnhinweise vor Wölfen aufzuhängen. In dem Naturschutzgebiet im Westerwaldkreis dürften ausschließlich Schilder angebracht werden, die auf den Schutzstatus oder den Verlauf von Wander- und Radwegen hinweisen, heißt es in der am Freitag veröffentlichten Entscheidung (AZ: 1 B 10738/24.OVG). Der Jäger war zuvor mit einem Eilantrag gegen die Kreisverwaltung vorgegangen, die ihn aufgefordert hatte, seine Hinweise zu entfernen.

Auf mehreren Schildern in seinem Jagdgebiet im Naturschutzgebiet „Oberes Wiedtal“ bei Hachenburg hatte der Pächter auf die vermeintlichen Gefahren durch Wölfe hingewiesen. „Wölfe suchen auch in diesem Gebiet nach Beute! Hunde an kurzer Leine führen und Kinder bitte beaufsichtigen!“ war darauf zu lesen. Dies wollte die Verwaltung des Westerwaldkreises nicht akzeptieren. Die Schilder seien auch nicht zur ordnungsgemäßen Jagdausübung notwendig, da Wölfe in der Bundesrepublik nicht bejagt werden dürfen.

Inwieweit die von dem Jäger geäußerten Sicherheitshinweise sinnvoll und angemessen waren, wurde von den Koblenzer Richtern nicht geprüft. Angriffe von Wölfen auf Menschen sind extrem selten. In den zurückliegenden Jahrzehnten kam es einer weltweiten Studie norwegischer Forscher zufolge trotz starker Ausbreitung des Wolfes in ganz Europa zu keinem einzigen tödlichen Vorfall mehr. Einzelne Attacken auf Haushunde sind jedoch dokumentiert. Aktuell halten sich nach Angaben des rheinland-pfälzischen Umweltministeriums fünf ausgewachsene Wölfe und eine nicht genau bekannte Zahl von Welpen dauerhaft in Rheinland-Pfalz auf. Der Westerwald, die Taunus-Region sowie Teile von Eifel und Hunsrück gelten als sogenannte Präventionsgebiete, in denen das Land Viehhaltern Fördergelder für den Aufbau von Schutzzäunen zahlt.