Das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht in Koblenz hat einem Jagdpächter untersagt, in seinem Jagdgebiet Warnhinweise vor Wölfen aufzuhängen. In dem Naturschutzgebiet im Westerwaldkreis dürften ausschließlich Schilder angebracht werden, die auf den Schutzstatus oder den Verlauf von Wander- und Radwegen hinweisen, heißt es in der am Freitag veröffentlichten Entscheidung (AZ: 1 B 10738/24.OVG). Der Jäger war zuvor mit einem Eilantrag gegen die Kreisverwaltung vorgegangen, die ihn aufgefordert hatte, seine Hinweise zu entfernen.
Auf mehreren Schildern in seinem Jagdgebiet im Naturschutzgebiet „Oberes Wiedtal“ bei Hachenburg hatte der Pächter auf die vermeintlichen Gefahren durch Wölfe hingewiesen. „Wölfe suchen auch in diesem Gebiet nach Beute! Hunde an kurzer Leine führen und Kinder bitte beaufsichtigen!“ war darauf zu lesen. Dies wollte die Verwaltung des Westerwaldkreises nicht akzeptieren. Die Schilder seien auch nicht zur ordnungsgemäßen Jagdausübung notwendig, da Wölfe in der Bundesrepublik nicht bejagt werden dürfen.