Ein Jäger warnt im Wald Kinder vor dem bösen Wolf. Nach mehreren Gerichtsurteilen muss er aber jetzt seine selbstgestalteten Schilder einpacken.
Ein Jäger im Westerwald darf nicht mit selbstgestalteten Schildern vor dem Wolf warnen. Er muss seine Schilder mit der Warnung “Wölfe suchen auch in diesem Gebiet nach Beute! Hunde an kurzer Leine führen und Kinder bitte beaufsichtigen! Der Jagdpächter” entfernen, wie das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in seinem am Freitag in Koblenz veröffentlichten Urteil entschied. Die Richter bestätigten damit im Eilverfahren ein Urteil der ersten Instanz und wiesen die Klage des Jagdpächters ab.
Als Begründung gab das Gericht an, dass im Naturschutzgebiet Oberes Wiedtal (Westerwaldkreis) grundsätzlich nur Wegweiser oder Schilder als Hinweis auf den Naturschutzstatus des Gebiets aufgestellt werden dürfen.