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Jäger muss Wolf-Warnschilder im Westerwald abbauen

Ein Jäger warnt im Wald Kinder vor dem bösen Wolf. Nach mehreren Gerichtsurteilen muss er aber jetzt seine selbstgestalteten Schilder einpacken.

Ein Jäger im Westerwald darf nicht mit selbstgestalteten Schildern vor dem Wolf warnen. Er muss seine Schilder mit der Warnung “Wölfe suchen auch in diesem Gebiet nach Beute! Hunde an kurzer Leine führen und Kinder bitte beaufsichtigen! Der Jagdpächter” entfernen, wie das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in seinem am Freitag in Koblenz veröffentlichten Urteil entschied. Die Richter bestätigten damit im Eilverfahren ein Urteil der ersten Instanz und wiesen die Klage des Jagdpächters ab.

Als Begründung gab das Gericht an, dass im Naturschutzgebiet Oberes Wiedtal (Westerwaldkreis) grundsätzlich nur Wegweiser oder Schilder als Hinweis auf den Naturschutzstatus des Gebiets aufgestellt werden dürfen.

Auch der Einwand des Jägers, wonach die Schilder für eine “ordnungsgemäße Jagdausübung” nötig seien, wies das Oberverwaltungsgericht ab. Der Wolf ist streng geschützt und darf nicht gejagt werden. Die Schilder des Jägers seien deshalb “nicht erforderlich, weil der Antragsteller Wölfe weder jagen dürfe noch zu ihrer Hege und ihrem Schutz verpflichtet sei”, betonten die Richter. Auch sei es nicht seine Aufgabe, allgemeine Warnhinweise vor Wildtieren aufzustellen.