Die gut 500 Kirchengemeinden der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) werden von rund 5000 Presbyterinnen und Presbytern geleitet. Sie legen die Schwerpunkte der Gemeindearbeit wie Gottesdienste, Jugendarbeit und Diakonie mit fest, stellen Personal ein, verwalten die Finanzen und Immobilien. Die Bezeichnung „Presbyter“ kommt aus dem Griechischen und bedeutet übersetzt „Ältester“.
In der Kirchenordnung der EKvW heißt es (Auszüge):
Artikel 35 der Kirchenordnung zum Amt der Presbyterin und des Presbyters
1 Presbyterinnen und Presbyter sind berufen, die Kirchengemeinde in gemeinsamer Verantwortung mit den Pfarrerinnen und Pfarrern zu leiten. 2 Sie sollen den Pfarrerinnen und Pfarrern in der Führung ihres Amtes beistehen. 3 Ihren Gaben und Kräften gemäß sollen sie in den mannigfachen Diensten der Gemeinde mitarbeiten.
Artikel 55 der Kirchenordnung zur Leitung der Kirchengemeinde
(1) 1 Die Kirchengemeinde wird vom Presbyterium geleitet. 2 Im Presbyterium üben die Pfarrerinnen und Pfarrer und die Presbyterinnen und Presbyter den Dienst der Leitung der Kirchengemeinde in gemeinsamer Verantwortung aus. UK
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