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Hessen verstärkt Förderung für freiberufliche Hebammen

Das Land Hessen will freiberufliche Hebammen ab 1. August stärker fördern. Durch eine Niederlassungsförderung sollten Hebammen, die erstmals in die Freiberuflichkeit gehen oder zu ihr zurückkehren, mit 5.000 Euro gefördert werden, wie das hessische Familienministerium am Montag in Wiesbaden mitteilte. Die Fördersumme für Hebammen, die ein Geburtshaus gründen oder das Leistungsspektrum eines bestehenden Hauses erweitern, betrage 10.000 Euro,

„Hebammen leisten einen ganz wesentlichen Beitrag dafür, dass junge Familien in einer ganz besonderen Phase in ihrem Leben unterstützt werden“, sagte Familienministerin Diana Stolz (CDU) laut Mitteilung. Demnach begrüßte Martina Klenk, Vorsitzende des Landesverbandes der Hessischen Hebammen, die neue Förderrichtlinie: „Die Förderung erleichtert den Hebammen wesentlich den Einstieg in die Freiberuflichkeit und bietet auch bestehenden Geburtshäusern eine Weiterentwicklung.“

Den Angaben zufolge kann die Förderung für maximal neun Monate in Anspruch genommen werden. Unter anderem müssen ein Nachweis der bestehenden Kassenzulassung vorliegen und zwölf Monate seit der letzten freiberuflichen Tätigkeit vergangen sein. Außerdem muss sich die Hebamme dazu verpflichten, die Tätigkeit für mindestens zwei Jahre mit im Schnitt 15 Stunden pro Woche durchzuführen. Gefördert werden etwa Sachausgaben, Leasing- und Mietausgaben sowie Fortbildungen und mehr.