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Hessen konzentriert Asylstreitverfahren in Gießen

Ab nächstem Jahr sollen Klagen gegen abgelehnte Asylbescheide beim Verwaltungsgericht Gießen konzentriert werden. Dies betreffe Streitverfahren von Klägern aus sicheren Herkunftsstaaten oder aus Staaten mit wenigen Asylbewerbern, teilte das hessische Justizministerium in Wiesbaden am Dienstag mit. Dadurch sollen die Gerichtsverfahren schneller abgeschlossen werden. Im ersten Quartal des Jahres dauerten sie in Hessen durchschnittlich 31 Monate lang, im dritten Quartal 26 Monate.

Bei den Verfahren von Klägern aus sicheren Herkunftsstaaten sei Schnelligkeit wichtig, da die Erfolgsaussicht einer Klage gering sei, erläuterte Justizminister Roman Poseck (CDU). Sichere Herkunftsstaaten sind laut Bundesgesetz Staaten, in denen generell keine staatliche Verfolgung zu befürchten ist und die grundsätzlich vor nichtstaatlicher Verfolgung schützen können. Dazu zählen bislang europäische Länder, Ghana und Senegal. Die Aufnahme von Moldau und Georgien befindet sich im Gesetzgebungsprozess des Bundestags. Des Weiteren könnten durch die Konzentration von Gerichtsverfahren aus seltenen Herkunftsstaaten aufwendige Einarbeitungen gebündelt und so schneller erledigt werden, sagte Poseck.

Von der Konzentration der Gerichtsverfahren in Gießen nicht betroffen sind die Hauptherkunftsländer von Asylbewerbern: Syrien, Afghanistan, Türkei, Irak, Iran, Äthiopien, Eritrea, Somalia, Pakistan, Russland. Für Kläger aus diesen Ländern bleiben die Verwaltungsgerichte des Wohnorts zuständig. Auch die „Flughafenverfahren“, Schnellverfahren für Einreisende am Flughafen, bleiben weiterhin in der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts Frankfurt. Die hessischen Verwaltungsgerichte hätten die Altbestände an Asylverfahren von knapp 26.000 im Jahr 2017 und knapp 9.000 im Jahr 2022 verringert, sagte der Justizminister.