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Hartz IV: Zwangsrente droht

Kassel – Jobcenter dürfen Hartz-IV-Bezieher vorzeitig ab dem 63. Lebensjahr zwangsweise und mit Abschlägen in Rente schicken. Dabei darf die Behörde bei einem unterbliebenen Rentenantrag für Langzeitarbeitslose das vorzeitige und geminderte Altersruhegeld beantragen, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Allerdings sind Härten bei einer Entscheidung mit zu berücksichtigen. (AZ: B 14 AS 1/15 R)
Nach Angaben des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes sind von der Entscheidung in den nächsten zwei Jahren rund 140 000 Hartz-IV-Bezieher betroffen. Der Verband forderte die Bundesregierung auf, die Möglichkeit der Zwangsverrentung abzuschaffen. Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen, Ulrich Schneider, bezeichnete das BSG-Urteil als „rücksichtslos und kurzsichtig“, weil dauerhafte Rentenabschläge viele der Betroffenen direkt in die Altersgrundsicherung rutschen ließen. epd