Die Stadt Hannover hat eine Entscheidung des Hamburger Sozialgerichts zum Abheben von Bargeld mit Bezahlkarten für Asylbewerber begrüßt. Die Hamburger Richter hatten geurteilt, dass eine pauschale Beschränkung des Bargeldbetrags auf 50 Euro nicht rechtmäßig ist. Die Entscheidung zeige, „dass starre Obergrenzen nicht haltbar sind“, sagte Oberbürgermeister Belit Onay (Grüne) am Donnerstag. „Denn damit werden die individuellen Rechte der Menschen missachtet.“ Es gehe um Menschen in Notsituationen.
Hannover hatte bereits im Dezember 2023 als eine der ersten Kommunen eine Bezahlkarte eingeführt, die sogenannte „Social Card“. Sie sieht im Unterschied zur Vorgabe der Bundesländer bislang keine Beschränkungen beim Abheben von Bargeld vor. Die Nutzer können so die vollen Sozialleistungen von bis zu 460 Euro pro Person in bar abheben.
Die geplante Bezahlkarte für Asylbewerber soll bis zum Herbst in allen Bundesländern eingeführt werden. Sie soll an die Stelle der bisherigen Bargeld-Auszahlungen treten. Asylsuchende sollen mit der Karte überall einkaufen können, wo Kreditkarten akzeptiert werden. Die Bundesländer hatten sich jedoch darauf geeinigt, dass die Nutzer sich mit der Karte nicht mehr als 50 Euro pro Monat in bar auszahlen lassen können. So sollen Geldtransfers ins Ausland oder an Schlepper begrenzt werden.
Die Stadt Hannover wolle den Verwaltungsaufwand bei den Sozialleistungen reduzieren, sagte Onay. Das funktioniere bereits gut. So seien schon sechs Mitarbeitende entlastet worden, die nun für andere Aufgaben zur Verfügung stünden. „Ich plädiere dafür, den Kommunen einen Ermessensspielraum zu geben und die im Raum stehende Beschränkung ad acta zu legen“, betonte Onay. Keinesfalls umsetzbar seien Einzelfallprüfungen bei den Bezahlkarten. Das würde einen enormen zusätzlichen bürokratischen Aufwand für die Kommunen bedeuten.
Die Hamburger Richter hatten mit ihrer Entscheidung einer schutzsuchenden Familie recht gegeben, die in einer Erstaufnahme-Einrichtung lebt. Sie wurde vom Verein „Pro Asyl“ unterstützt. Zur Begründung hieß es, die persönlichen und örtlichen Umstände der Betroffenen müssten bei der Bargeld-Bemessung berücksichtigt werden. In Hannover wird die „Social Card“ bislang von 281 Menschen genutzt, die über kein eigenes Bankkonto verfügen.