Am Dienstag (31. Oktober) will die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF, Berlin) beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Klage einreichen gegen die Erfassung personenbezogener Daten von Menschen, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Das Ausländerzentralregister sieht unter anderem die Speicherung von Gerichtsentscheiden im Volltext vor. Es handelt sich um die zweite strategische Klage der GFF innerhalb eines Monats.
Zuletzt hatte die GFF am 19. Oktober gegen die Durchsuchungspraktiken in Asyl-Erstaufnahmeeinrichtungen geklagt. Die Organisation beruft sich unter anderen auf das Recht auf Freiheit (Artikel 2, Abs. 2 Grundgesetz), das Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Grundgesetz), sowie auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Privatsphäre (Artikel 2, Abs. 1 Grundgesetz). Auch die jüngst geplante Verschärfung der Abschieberegeln verstößt aus Sicht von Flüchtlingsorganisationen gegen die Grund- und Menschenrechte.
„Die Bundesregierung opfert mit dem Abschiebungsgesetz die Grundrechte der Betroffenen dem aktuellen rechtspopulistischen Diskurs“, kritisierte Pro Asyl (Berlin). Der am vergangenen Mittwoch vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums führe nicht zu mehr Abschiebungen, sagte Wiebke Judith von Pro Asyl.
Rund 71 Prozent der Asylsuchenden erhielten zurzeit aus guten Gründen Schutz in Deutschland. Die öffentliche Debatte um Abschiebungen sei verzerrt, so Judith. Der Gesetzentwurf, den Ausreisegewahrsam ohne Fluchtgefahr auf 28 Tage zu verlängern, sei unverhältnismäßig. Das Ausländerrecht dürfe nicht als „Strafrecht light“ benutzt werden, betonte die rechtspolitische Sprecherin von Pro Asyl. (2591/30.10.2023)