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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) überwacht und schützt die in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Grundrechte. Dazu zählen der Schutz des Lebens, das Folterverbot, das Recht auf Freiheit und Sicherheit, Religions- und Gewissensfreiheit, das Recht auf freie Meinungsäußerung, Achtung des Privatlebens, das Diskriminierungsverbot sowie das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren.

Sitz des 1959 gegründeten Gerichts ist Straßburg. Ihm gehören aktuell 46 Richter an – je einer je Mitgliedsstaat des Europarats. Dieser Staatenbund – nicht die EU – ist Träger des Gerichts. Gerichtspräsidentin ist seit November die irische Juristin Siofra O’Leary. Deutschland ist durch die Heidelberger Juristin Anja Seibert-Fohr vertreten.

Mit einem Jahresetat von etwa 75 Millionen Euro entscheidet das Gericht jährlich über tausende Fälle aus allen Mitgliedstaaten. Tausende Klagen warten auf eine Entscheidung.

Wichtige Themen sind beispielsweise Migration und Asyl, Missstände in Gefängnissen, Fragen der Pressefreiheit, Sterbehilfe oder Religionsfreiheit. Zudem geht es um die Säulen von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, etwa um die Garantie unabhängiger Richter. Zuletzt kamen Klagen im Umfeld von Klima- und Naturschutz hinzu.

Jeder, der sich in den in der Menschenrechtskonvention garantierten Rechten verletzt sieht, kann sich kostenfrei an den Gerichtshof wenden. Voraussetzung ist, dass der Fall zunächst von den Gerichten im jeweiligen Mitgliedsland geprüft wurde.

Die Entscheidungen des EGMR sind völkerrechtlich bindend. Alle Europaratsstaaten haben sich zur Umsetzung verpflichtet. Allerdings hat der Gerichtshof keine Sanktionsmöglichkeiten. Über die Einhaltung der Entscheidungen wacht die Parlamentarische Versammlung des Europarates. Auch sie kann sich zumeist nur auf Appelle beschränken.