Noch im Februar zeigten sich bei der elektronischen Patientenakte technische Probleme. Nun soll sie bundesweit kommen – und ab Herbst für Gesundheitsanbieter verpflichtend sein.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat den bundesweiten Start der elektronischen Patientenakte (ePA) für den 29. April angekündigt. Ab Oktober wird sie für die Leistungserbringenden, also Arztpraxen und Kliniken, verpflichtend. Das geht aus einem Brief Lauterbachs an die Gesellschafter der Digitalagentur Gematik hervor, die die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorantreibt.
In den bisherigen Modellregionen habe sich die medizinische Versorgung durch die ePA spürbar verbessert. Die Sicherheit stehe dabei “an vorderster Stelle”, so Lauterbach. Gemeinsam mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik seien dafür entsprechende Maßnahmen umgesetzt worden. In der Einführungsphase solle die Nutzung der ePA nun kontinuierlich ansteigen.
Leistungserbringende sollten die ePA in ihre Versorgungsabläufe integrieren und in dieser Zeit “nicht unter Druck geraten für Umstände, die sie nicht zu verantworten haben”, schreibt der Minister. Spätestens ab 1. Oktober 2025 sei die ePA dann von ihnen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu nutzen.
Bundesweit hätte die E-Akte ursprünglich Mitte Februar an den Start gehen sollen. Der Starttermin wurde jedoch aufgrund technischer Probleme verschoben. Die Nutzung für Patientinnen und Patienten ist jedoch freiwillig.