In der Debatte um Rammstein-Sänger Till Lindemann kritisiert der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) ein Schreiben der Berliner Anwaltskanzlei Schertz Bergmann. Die Juristen wollten damit Medien einschüchtern, die über die Vorwürfe gegen Lindemann berichten und recherchieren.
Die auf Medien- und Presserecht spezialisierte Kanzlei hatte per Pressemeldung und in einem sogenannten presserechtlichen Informationsschreiben erklärt, die von mehreren Frauen erhobenen Vorhaltungen seien “ausnahmslos unwahr”. Man werde wegen sämtlicher Anschuldigungen dieser Art umgehend rechtliche Schritte einleiten.
Die Vorwürfe sind schwerwiegend
Die Kanzlei wirft Medien in diesem Zusammenhang “unzulässige Verdachtsberichterstattung” vor. Außerdem sei gegen die Vorgabe verstoßen worden, “ausgewogen und objektiv” zu berichten, so die Rechtsanwälte Christian Schertz und Simon Bergmann: “In fast allen Fällen fand eine nachhaltige Vorverurteilung zulasten unseres Mandanten statt.” Auch dagegen werde man “umgehend rechtlich vorgehen”.
Der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall sagte zum Schreiben der Anwälte: “Die Drohung mit rechtlichen Schritten gegen Journalistinnen und Journalisten ist der Versuch, Medien einen Maulkorb anzulegen.” Verdachtsberichterstattung sei zulässig, so lange sie sich an presserechtliche Spielregeln halte und über gesicherte Fakten berichte. Dass sich der Rammstein-Sänger in Schweigen hülle, verhindere Berichterstattung nicht, so lange weitere glaubwürdige Informationen vorlägen: “Die Vorwürfe gegen den Frontmann einer der bekanntesten deutschen Bands sind so schwerwiegend, dass sie recherchiert und berichtet werden müssen.”
Frauen bei Konzerten betäubt
Till Lindemann ist Frontmann der auch international sehr erfolgreichen Rockband Rammstein. Laut dem Schreiben von Schertz Bergmann wird ihm unter anderem vorgeworfen, Frauen seien bei Konzerten mithilfe von K.O.-Tropfen oder Alkohol “betäubt worden, um unserem Mandanten zu ermöglichen, sexuelle Handlungen an ihnen vornehmen zu können”.