Am Montag startet der Dialogprozess zwischen Kirchen und Bundesregierung zum Kirchlichen Arbeitsrecht. Das bestätigte ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums. Das Arbeitsministerium ist dabei federführend. Der Prozess solle dazu dienen, einen Prüfauftrag aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen, so der Sprecher weiter. Verkündigungsnahe Tätigkeit, wie sie zum Beispiel Gemeindepfarrer ausführen, blieben davon ausgenommen.
Im Koalitionsvertrag hatten sich SPD, Grüne und FDP darauf verständigt, dass geprüft werden solle, inwieweit das kirchliche Arbeitsrecht an das staatliche angepasst werden kann.
Kirchen können bestimmte Loyalitätspflichten einfordern
Die arbeitsrechtlichen Bedingungen für die weit über eine Million Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirchen und ihrer Wohlfahrtsverbände unterscheiden sich erheblich von den für andere Arbeitnehmer geltenden Bestimmungen. Grundlage dafür ist das Grundgesetz, das den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ein weitgehendes Selbstverwaltungs- und Selbstbestimmungsrecht einräumt. So dürfen die Kirchen mit Blick auf die Glaubwürdigkeit ihrer Verkündigung von ihren Mitarbeitern bestimmte Loyalitätspflichten einfordern.