Am Montag startet der Dialogprozess zwischen Kirchen und Bundesregierung zum Kirchlichen Arbeitsrecht. Das bestätigte ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums. Das Arbeitsministerium ist dabei federführend. Der Prozess solle dazu dienen, einen Prüfauftrag aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen, so der Sprecher weiter. Verkündigungsnahe Tätigkeit, wie sie zum Beispiel Gemeindepfarrer ausführen, blieben davon ausgenommen.
Im Koalitionsvertrag hatten sich SPD, Grüne und FDP darauf verständigt, dass geprüft werden solle, inwieweit das kirchliche Arbeitsrecht an das staatliche angepasst werden kann.
