Die deutsche Kolonie in Kamerun dauerte von 1884 bis 1919. Am Anfang standen deutsche Unternehmer, die an der westafrikanischen Küste Handel trieben. Sie tauschten Baumwollstoff, Branntwein und Waffen gegen Palmöl, Kakao und Elfenbein. Um ihre Handelsinteressen zu sichern und auszubauen, schlug der Hamburger Unternehmer Adolph Woermann Reichskanzler Otto von Bismarck vor, eine Handelskolonie zu errichten.
Bismarck erklärte sein Interesse, und die Kaufleute in der Hafenstadt Duala verhandelten mit den führenden Familien Akwa und Bell den „Germano-Douala-Vertrag“, den sie am 12. Juli 1884 unterschrieben. Kamerun war damit sogenanntes deutsches Schutzgebiet. Zwei Tage später hisste der kaiserliche Gesandte Gustav Nachtigal die deutsche Flagge in Duala. Es war der erste von mehr als 90 Verträgen, die den Deutschen das Recht über immer mehr Land garantierten.
Mit minimalen Ausgaben, geringer Präsenz, aber brutaler Gewalt festigte die Kolonialverwaltung ihre Macht. Die Deutschen spielten die lokalen Autoritäten gegeneinander aus und machten sich zugleich die örtlichen Verwaltungsstrukturen zu eigen. Wenn Führungspersonen nicht kooperieren wollten oder protestierten, wurden sie versetzt oder umgebracht.
Die deutschen Händler legten Kaffee-, Kakao- und Kautschukplantagen an und bauten Palmöl und Bananen an. Tausende Männer wurden zur Arbeit rekrutiert und bekamen entweder gar kein Geld oder einen Hungerlohn. Der Gouverneur Jesko von Puttkamer verfasste ein Dekret, nach dem Dörfer abgebrannt werden durften, wenn sich Männer der Rekrutierung als Zwangsarbeiter entzogen.
Alles Land, das nicht bewohnt war, machten die Deutschen zu kaiserlichem Land. Vielerorts wurden Menschen auch von bereits bewohntem Land vertrieben. Für Europäer galt das deutsche Recht, für die schwarze Bevölkerung das Kolonialrecht. Die häufigste Form der Strafe war Auspeitschen. Auf bewaffneten Widerstand stand die Todesstrafe, die regelmäßig verhängt wurde.