Eine Personalie sorgt für Aufregung: Für das Bundesverfassungsgericht ist eine Juristin vorgeschlagen, die unter anderem für sehr liberale Abtreibungsregeln steht. Trotz Kritik aus CDU und Kirche will die CSU sie wählen.
Die CSU-Landesgruppe im Bundestag ist trotz der Kritik aus Union und Kirche für eine geschlossene Unterstützung der von der SPD als neue Bundesverfassungsrichterin vorgeschlagenen Juraprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf. “Bei den Richterwahlen für das Bundesverfassungsgericht geht es um die Handlungsfähigkeit unserer Demokratie”, sagte der Vorsitzende der CSU-Landesgruppe, Alexander Hoffmann, der “Augsburger Allgemeinen” (Montag).
In Zeiten, in denen im Bundestag die radikalen Ränder stark seien wie nie, brauche es ein geschlossenes Votum der Parteien der Mitte, um die Funktionsfähigkeit des höchsten deutschen Gerichts sicherzustellen.
Der stellvertretende Unionsfraktionschef forderte die Abgeordneten von CDU und CSU auf, die Vorschläge der SPD trotz kritischer Stimmen mitzutragen. Nichts wäre gewonnen, wenn der Kandidat der Union scheitere, weil die beiden SPD-Kandidatinnen scheiterten, so Hoffmann weiter: “Die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag sind so, dass wir unseren Wunschkandidaten nur im Paket mit weiteren Personalentscheidungen durchsetzen können.”
Unionsabgeordnete hatten in der vergangenen Woche teils offen, teils anonym Brosius-Gersdorf als “unwählbar” und “ultralinke Juristin” bezeichnet. Die von der SPD vorgeschlagene Staatsrechtlerin hatte sich unter anderem gegen die bisherige Karlsruher Rechtsprechung bei Abtreibung und beim Tragen des muslimischen Kopftuches im Staatsdienst gestellt.
Auch der Leiter des Katholischen Büros, Karl Jüsten, hatte sich besorgt geäußert zu der Personalie. Es sei Aufgabe der Politik, für die Besetzung des Bundesverfassungsgerichts Sorge zu tragen, sagte Jüsten der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Es sei aber kein Geheimnis, dass die Kirche bei der Regelung von Abtreibungen verfassungsrechtliche Positionen für ein abgestuftes Lebensschutzkonzept nicht teile. Auch die Menschenwürde des ungeborenen Lebens stelle sie nicht infrage.
Brosius-Gersdorf war in der vergangenen Wahlperiode stellvertretende Koordinatorin in einer von der Bundesregierung eingerichteten Kommission, die eine mögliche Liberalisierung der Abtreibungsregelung prüfen sollte. Dabei hatte sie sich für eine sehr liberale und weitgehende Liberalisiierung stark gemacht.
In Deutschland sind Schwangerschaftsabbrüche laut Paragraf 218 rechtswidrig. Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen bleiben aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt.