Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) wirbt dafür, noch bestehende Gesetze aus der Zeit des Nationalsozialismus von NS-Sprache zu befreien. „Eine Prüfung durch mein Haus hat ergeben, dass der noch verbleibende Bereinigungsbedarf – insbesondere auch im Hinblick auf reichsrechtliche Begriffe – zehn Gesetze und zwölf Rechtsverordnungen betrifft“, heißt es in einem Schreiben des FDP-Politikers an mehrere Regierungsressorts, das den Zeitungen der Funke Mediengruppe vorliegt.
Diese Rechtsvorschriften sollten nun von den jeweils federführenden Ressorts auf „etwaige Bereinigungserfordernisse“ geprüft werden, gegebenenfalls sollten danach entsprechende „Rechtsbereinigungsgesetze“ erlassen werden.
Nach Informationen der Funke-Zeitungen gehört zu den Gesetzen, die geprüft werden sollen, etwa das 1939 in Kraft getretene Gesetz für Heilpraktiker, in dem die Rede von „Reichsregierung“ und „Reichsminister des Inneren“ sei. Weitere Beispiele seien das Gesetz des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands von 1933 und die Verordnung über öffentliche Spielbanken von 1939.