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Bundesbeauftragter mahnt vor Ofarim-Prozess zur Vorsicht

Vor dem Beginn des Prozesses gegen den Musiker Gil Ofarim (41) wegen des Vorwurfs der Verleumdung hat der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, vor Vorverurteilungen gewarnt. Wenn die Gesellschaft aus den Vorgängen etwas lernen könne, “dann dass wir auf Meldungen aus sozialen Netzwerken mit etwas mehr Vorsicht reagieren und uns zurückhalten, bis gesicherte Erkenntnisse vorliegen”, sagte Klein dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Dienstag). “Das hilft dabei, Beteiligte wie Unbeteiligte vor Hass und Hetze zu bewahren.”

Als unerträglich bezeichnete der Bundesbeauftragte, dass die zunehmenden Zweifel an der Darstellung Ofarims zu einer deutlichen Zunahme antisemitischer Reaktionen geführt hätten. “Denn es gibt nichts, was Antisemitismus rechtfertigt.” Viele Menschen hätten durch den Prozess Schaden genommen, “und aus meiner Sicht wird niemand daraus als Gewinner hervorgehen”, so Klein.

Am Dienstag beginnt am Landgericht Leipzig der Prozess gegen Ofarim. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Musiker falsche Verdächtigung und Verleumdung sowie falsche Versicherung an Eides statt vor. Anfang Oktober 2021 hatte Ofarim, der sich selbst als säkularer Jude bezeichnet, in einem über Soziale Medien verbreiteten Video Antisemitismus-Vorwürfe gegen den Mitarbeiter eines Leipziger Hotels erhoben. Das Hauptverfahren findet vor dem Hintergrund des Nahost-Kriegs unter verstärkten Sicherheitsvorkehrungen statt.