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Bistum Münster richtet Schlichtungsstelle ein

Das Bistum Münster will mit einer Schlichtungsstelle sowie einer neuen Disziplinarordnung Willkür und Machtmissbrauch verhindern. In dem Bistum soll es ab März einen Schlichtungsrat geben, teilte das Bistum am Freitag mit. In Schlichtungsverfahren könnten kirchliche Verwaltungsentscheidungen überprüft werden. Zugleich trete auch eine Disziplinarordnung für Kleriker in Kraft.

Ziel der Disziplinarordnung sei es, „das Wohl der Gemeinschaft der Gläubigen vor einem unangemessen oder missbräuchlich ausgeübten Dienst oder Amt eines Klerikers zu schützen“, hieß es. Durch sie sollen Handlungen und Unterlassungen geahndet werden, „die einer vom kirchlichen Gesetz bestimmten Dienst- und Amtspflicht widersprechen“.

Als Beispiele werden die Verletzung der Privatsphäre anderer Menschen, genannt sowie der Bruch des Seelsorgegeheimnisses oder der Missbrauch seelsorglicher Beziehungen zum eigenen Vorteil. Auch kirchenfeindliche Betätigungen oder ein Verhalten, das „ungerechtfertigt die sexuelle Selbstbestimmung anderer Personen einschränkt“ würden von der Disziplinarordnung erfasst.

Bischof Felix Genn habe bereits unmittelbar nach der Veröffentlichung der Studie zum sexuellen Missbrauch im Bistum Münster im Juni 2022 angekündigt, dass er sich den Urteilen einer unabhängigen Kontrollinstanz unterwerfen und so Macht abgeben möchte, teilte das Bistum weiter mit. Sexueller Missbrauch sei immer auch mit dem Missbrauch von Macht verbunden.

Bischof Genn erkläre sich mit der Einrichtung des Schlichtungsrats bereit, alle Streitigkeiten, die sich in der Diözese ergeben, gemäß den Regeln und Verfahren dieser Ordnung einem Schlichtungsverfahren zu unterwerfen. Ziel müsse es sein, „die kirchliche Ordnung vor Missbrauch zu schützen“, heißt es in der Präambel. Die Ausübung von Autorität und Vollmacht in der Kirche dürfe nicht willkürlich sein. Geregelte Verfahren wie eine Schlichtung seien dabei ein wichtiges Mittel „gegen die Willkür und den Missbrauch von Macht“.

Der Schlichtungsrat besteht aus sieben Schlichterinnen und Schlichtern, die vom Bischof, vom Priesterrat und vom Diözesanrat nominiert werden. Die Schlichter müssen eine Befähigung zum kirchlichen oder staatlichen Richteramt haben. Im Schlichtungsverfahren werden beide Parteien angehört, und spätestens 30 Tage nach der letzten Anhörung fällt die Schlichtungskammer ihren Schlichtungsspruch.

Die Ordnung für den Schlichtungsrat und die Disziplinarordnung wurden von den Kirchenrechtlern der Theologischen Fakultät der Universität Münster, Thomas Schüller und Thomas Neumann, erarbeitet.