Greifswald. Der Greifswalder Bischof Hans-Jürgen Abromeit hat die Glaubenstests kritisiert, die deutsche Gerichte von zum Christentum konvertierten Asylbewerbern verlangen. Diese Glaubenstests seien ein Angriff auf das Grundgesetz, sagte der evangelische Theologe in Greifswald bei der Fachtagung “Integration und Konversion. Taufen muslimischer Flüchtlinge als Herausforderung für Kirchen, Staat und Gesellschaft in Deutschland und Europa”, wie seine Bischofskanzlei mitteilte.
Richter verlangten im Asylverfahren, “den Glauben an Jesus Christus in einer Art Glaubenstest zu beweisen”, sagte Abromeit. Damit würden Menschen, die vom Islam zum Christentum übergetreten sind, unter Generalverdacht gestellt. Gewissensprüfungen solcher Art unterwanderten die grundgesetzlich verankerte Trennung von Staat und Kirche und stellten die Religionsfreiheit in Frage. “Die Kirchen allein haben das Recht festzustellen, wer nach ihren Grundsätzen zu ihnen gehört.”
Weg geebnet
Das Recht des staatlichen Eingriffes beschränke sich darauf, offensichtlichen Missbrauch aufzudecken, sagte er. Den dazu anzuwendenden Methoden seien Grenzen gesetzt. “Auf keinen Fall kann der Staat Glauben überprüfen oder die Praktizierung der Religionsfreiheit einschränken.”
Seit 2015 erlebten viele Dörfer und Kleinstädte in Mecklenburg-Vorpommern den Zuzug von Flüchtlingen, sagte der Bischof. “Kirche war vielerorts Hauptakteurin, um diese neuen Nachbarsleute willkommen zu heißen.” Die Offenheit und Herzlichkeit dieser Begegnungen habe auf viele Flüchtlinge die überraschende Wirkung gehabt, dass sie sich bedingungslos angenommen fühlten. Dies habe vielen Flüchtlingen den Weg zum christlichen Glauben geebnet. Inzwischen gestalteten einige Kirchengemeinden Teile des Gottesdienstes auf Deutsch und auf Farsi. Es fänden auch Glaubenskurse auf Farsi statt. Gemeindeglieder engagierten sich als Paten für ihre neuen Geschwister.
Religion – eine Privatsache?
Zugleich wies Bischof Abromeit auf die Lebensgefahr hin, die für Menschen aus dem Iran oder Afghanistan bestehe, wenn sie nach einer Konversion zum Christentum in ihre Herkunftsländer zurückgeschickt werden. “Von einem Richter hörte ich das Argument, dass dem getauften Asylsuchenden aus dem Iran bei einer Abschiebung doch keine Gefahr drohe. Schließlich könne er sich doch nach außen hin muslimisch geben und seinen christlichen Glauben für sich leben.” Das sei beileibe keine Einzelmeinung, sondern dem modernen Missverständnis von Religion als Privatsache geschuldet, sagte Abromeit. (epd)