Die katholischen Bischöfe wollen Missbrauchsbetroffene auch weiterhin über das von ihnen eingerichtete System von Anerkennungszahlungen erreichen. Der Unzulänglichkeiten sei man sich aber bewusst.
Trotz Kritik von Betroffenen wollen die deutschen katholischen Bischöfe weiterhin an ihrem System für die Anerkennungszahlungen an Missbrauchsopfer festhalten. Die für die Höhe der Zahlungen zuständige Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung (UKA) orientiere sich an gerichtlichen Schmerzensgeldern. Widerspruchsmöglichkeiten für Betroffene gegen eine UKA-Entscheigung seien nachgebessert worden, erklärte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Georg Bätzing, am Donnerstag.
Der Limburger Bischof sagte, dass es auch zu Anpassungen der Zahlungen kommen könne. “Da es immer wieder Diskussionen zum Verfahren gibt, sage ich an dieser Stelle noch einmal: Es versteht sich als ‘atmendes System’, das auf aktuelle Rechtsprechung reagiert.”
Der Bischofskonferenz-Vorsitzende betonte, dass das UKA-Verfahren für Betroffene einen niederschwelligen Weg zur Anerkennung biete. Das UKA-System solle denen entgegenkommen, die keine zivilrechtlichen Klagen gegen die Kirche führen wollten. Gleichzeitig räumte er aber auch ein, dass es eine “gefühlte Abhängigkeit der Betroffenen von einem Gremium gibt, das sie persönlich nicht kennen”. “Die Leistungen werden das Leid der Betroffenen nie gutmachen können. Jegliche Begründung bleibt unzureichend”, so Bätzing. Der Limburger Bischof äußerte sich zum Abschluss der Frühjahrsvollversammlung der Bischöfe im Kloster Steinfeld in der Eifel.