Artikel teilen

Bezahlkarte für Flüchtlinge bis Ende 2024 in Landeseinrichtungen

Die rheinland-pfälzische Landesregierung will noch im laufenden Jahr eine sogenannte Bezahlkarte für Flüchtlinge für alle Bewohner der landeseigenen Flüchtlings-Erstaufnahmestellen einführen. Ob kreisfreie Städte und Landkreise das Vorgehen übernehmen, liege in deren eigener Zuständigkeit, erklärte Integrationsministerin Katharina Binz (Grüne) am Donnerstag in der Plenarsitzung des Mainzer Landtags. Die Kosten für die Umstellung der Sozialleistungen für Asylbewerber auf eine Debitkarte ohne Kontoanbindung müssten die Kommunen selbst tragen, da sie auch von etwaigen Einsparungen profitierten.

Binz sagte, wie die Karte im Detail ausgestaltet werde, entscheide sich erst nach dem Ende des aktuell laufenden, von den Ländern beschlossenen gemeinsamen Vergabeverfahrens für den Aufbau des Systems: „Die Wahl eines Dienstleisters ist für den Sommer vorgesehen.“ Daher könne das Land auch noch keine Aussage zur Höhe der zulässigen Bargeldabhebungen machen.

Der Landtag hatte das Thema Bezahlkarte auf Initiative der Freien Wähler auf die Tagesordnung gesetzt. In einem von der Mehrheit der Abgeordneten abgelehnten Entschließungsantrag hatte die Fraktion gefordert, die maximal verfügbare Höhe des in bar auszahlbaren Taschengeldes müsse auf 50 Euro monatlich begrenzt werden. Zudem solle das Land den Kommunen alle Einführungskosten erstatten.

Redner der regierenden Ampelfraktionen äußerten trotz grundsätzlicher Zustimmung zur Bezahlkarte Zweifel daran, dass dieses Instrument zu einer Verringerung der Asylbewerberzahlen führen werde. Die Menschen seien auf der Flucht vor Bomben, Hunger oder Perspektivlosigkeit, sagte die SPD-Abgeordnete Susanne Müller: „Da fragt niemand vorher, ob es Bargeld oder eine Bezahlkarte gibt.“

Der CDU-Vorsitzende Gordon Schnieder erneuerte seine Forderungen nach stationären Grenzkontrollen und einem noch längeren Verbleib von Flüchtlingen in den zentralen Erstaufnahmestellen. Er warnte davor, Rheinland-Pfalz könnte die Einschränkungen bei der Nutzung der Bezahlkarte womöglich weniger scharf ausgestalten als andere Länder: „Machen Sie keine Bezahlkarte light, reduzieren Sie die Barauszahlung auf ein verfassungsrechtlich zulässiges Minimum.“