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Austausch in Lippischer Landeskirche über Asylrecht

DETMOLD – Zu einem Austausch über „Rechtsgrundlagen im Asylrecht“ hatte das Diakoniereferat der Lippischen Landeskirche in das Landeskirchenamt in Detmold eingeladen. Bei dem Treffen ging es um Vernetzung, Austausch von Wissen und Erfahrungen sowie um den Einsatz für die Rechte unbegleiteter minderjähriger Asylsuchender. Der Einladung gefolgt waren Mitarbeitende verschiedener Bereiche, die mit der Aufnahme und Integration von Flüchtlingen betraut sind. Auch der Flüchtlingsbeauftragte der Lippischen Landeskirche, Superintendent Dieter Bökemeier, und die Mitarbeitenden der Asylverfahrensberatung der Flüchtlingshilfe Lippe nahmen teil.
Günter Meyners, Detmolder Anwalt mit dem Schwerpunkt Asyl- Aufenthaltsrecht, informierte über die Rechte unbegleiteter minderjähriger Asylsuchender. Während der ersten Klärungsphase des sogenannten Clearingverfahrens ginge es erst einmal um die Sicherung der Grundbedürfnisse der Jugendlichen. Besonders die rechtliche Situation befinde sich in einem Spannungsverhältnis zwischen dem Kinder- und Jugendhilferecht und dem deutschen Ausländerrecht. Meyners betonte vor allem die Notwendigkeit der Rücksprache mit Fachkräften und Rechtsanwälten, um den oft sehr komplexen und speziellen Anforderungen im Asylrecht gerecht zu werden.
In einer offenen Gesprächsrunde konnten Erfahrungen und Unklarheiten diskutiert und geklärt werden. Deutlich wurde, dass es eine anspruchsvolle und notwendige Arbeit in den Einrichtungen und Beratungsstellen ist, die Jugendlichen individuell und entsprechend ihrer Bedürfnisse in diesem Verfahren zu begleiten und dass im Interesse des Kindeswohls jeder „Fall“ seinen Besonderheiten entsprechend geklärt werden muss. UK