Zur Begrenzung der Fluchtmigration nach Deutschland will die Bundesregierung Asylsuchende, für die nach der Dublin-Regelung ein anderer EU-Staat zuständig wäre, in einer Art Grenzverfahren festhalten und möglichst schnell dorthin zurückschicken. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) und Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) präsentierten am Dienstag in Berlin ihren Vorschlag, nachdem ein zweites Gespräch der Regierungsmitglieder mit Vertretern der Union als größter Oppositionsfraktion ohne eine Verständigung beendet worden war. CDU und CSU hatten pauschale Zurückweisungen an der Grenze gefordert, was die Regierung weiter für nicht vereinbar mit europäischem Recht hält.
Faesers Vorschlag sieht vor, dass Menschen, die an einer deutschen Landgrenze ein Asylgesuch äußern, grenznah untergebracht werden, während das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ein beschleunigtes Dublin-Verfahren betreibt – mit dem Ziel, die Person möglichst schnell ins zuständige Land zurückzuschicken.
Faeser zufolge soll dieses Verfahren sowohl in „offenen“ Einrichtungen als auch durch ein Festhalten in Haft geschehen können. Zur Umsetzung brauche sie deswegen auch die Länder, sagte Faeser. Mit ihnen werde sie weitere Gespräche aufnehmen. Die Ministerin erklärte, dass die Verfahren auf diese Weise innerhalb von fünf Wochen abgeschlossen sein könnten.
Nach der Dublin-Regelung ist der Staat für das Asylverfahren zuständig, über den ein Antragsteller in die EU eingereist ist. Reist er in ein anderes Land weiter, kann er dorthin überstellt werden. In der Praxis finden aber wenig Überstellungen statt. Die Union forderte deswegen pauschale Zurückweisungen, die aber nach Auffassung der Regierung nicht mit Europarecht vereinbar sind, weil zumindest zunächst geprüft werden muss, welches Land zuständig ist. Man könne von einer Bundesregierung nicht verlangen, dass sie sich offen in Widerspruch zum Recht begibt, sagte Buschmann.
Die Bundesregierung hat aber auch praktische Bedenken gegen Zurückweisungen. Andere EU-Mitgliedstaaten wären keinesfalls verpflichtet, derartige Zurückweisungen zu ermöglichen, hieß es aus Regierungskreisen. Nachbarländer wie Österreich und Polen müssten demnach die Zurückweisungen nicht akzeptieren. Zurückweisungen müssten daher in Dublin-Fällen direkt in den zuständigen Staat erfolgen, hieß es. In der Regel sind das die Grenzstaaten, über die Schutzsuchende die EU betreten, wie Italien, Griechenland und Bulgarien. Buschmann sagte zudem, das Festhalten der Menschen im grenznahen Raum sei die effektivere Methode, „weil wir sie dann unter Kontrolle haben“.
Außenministerin Baerbock gab zu bedenken: „Unsere Nachbarländer verfolgen die Diskussion mit.“ Sie warnte vor nationalen Alleingängen und kritisierte die Union für den Abbruch der Gespräche, die rund zwei Stunden dauerten.
Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU), erklärte danach, die Ampel habe eine Chance vertan. Er wiederholte die Forderung der Union nach Zurückweisungen. „Nur dafür würde die CDU zur Verfügung stehen“, sagte er.