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Antidiskriminierungsbeauftragte verteidigt Selbstbestimmungsgesetz

Ein neues Gesetz soll die Änderung des Geschlechtseintrags vereinfachen. Doch in weiten Teilen der Gesellschaft stößt die Regelung auf Unverständnis. Aber es gibt auch einflussreiche Fürsprecher.

Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, hat das vom Bundestag beschlossene Selbstbestimmungsgesetz gegen Kritik verteidigt. Es betreffe nur eine kleine Minderheit, sagte sie der “Rheinischen Post” (Donnerstag). “Die Debatte wurde aber so geführt, als würde sich für jede Familie etwas ändern, als würden reihenweise Kinder nach Hause kommen und sagen: So, ab jetzt bin ich kein Junge mehr, ab jetzt bin ich ein Mädchen.”

Ataman beklagte: “Es wird ein Kulturkampf auf dem Rücken einer kleinen Minderheit geführt.” Rechtsextreme Denkfabriken versuchten, das Thema für ihre Zwecke zu instrumentalisieren. “Ich vermute, es liegt daran, dass nur wenige Menschen Trans-Leute aus ihrem eigenen Umfeld kennen”, so die Bundesbeauftragte. Gegen das vermeintlich Fremde, Gefährliche habe es schon immer Hetze gegeben.

Der Bundestag hatte das Selbstbestimmungsgesetz im April beschlossen. Damit ist für die Änderung des Geschlechtseintrags nur noch eine einfache Erklärung bei einem Standesamt nötig – statt wie bisher zwei psychiatrische Gutachten sowie ein Gerichtsbeschluss. Das Gesetz tritt zwar erst am 1. November in Kraft. Betroffene können sich aber schon seit dem 1. August bei den Standesämtern anmelden.