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Amnesty fordert von afrikanischen Ländern Aus für Todesstrafe

Amnesty International hat afrikanische Staaten zur Abschaffung der Todesstrafe aufgerufen. Die Todesurteile und Hinrichtungen in den Ländern südlich der Sahara hätten zuletzt zugenommen, kritisierte die Menschenrechtsorganisation zum Internationalen Tag gegen die Todesstrafe am 10. Oktober. Zugleich hätten aber mehrere Länder eine Abschaffung der Kapitalstrafe in die Wege geleitet, etwa Gambia, Kenia und Simbabwe, sagte der Rechtsberater der Organisation, Oluwatosin Popoola.

In Kenia und Simbabwe liegen Amnesty zufolge derzeit Gesetzesentwürfe zur Abschaffung der Todesstrafe vor, in Gambia seien kürzlich erste legislative Schritte eingeleitet worden. „Die Länder, die die Todesstrafe noch beibehalten, sind eine isolierte Minderheit, da sich die Welt weiterhin entschieden von dieser grausamen Strafe abwendet“, sagte Popoola. Die Demokratische Republik Kongo hingegen habe in diesem Jahr beschlossen, wieder Menschen hinzurichten.

2023 haben nach der Todesstrafenstatistik von Amnesty sowohl die Todesurteile als auch die Hinrichtungen in den Ländern südlich der Sahara zahlenmäßig zugenommen. Die Zahl der Todesurteile stieg demnach um 66 Prozent auf 494 in insgesamt 14 Ländern. Exekutionen verzeichnete die Organisation allerdings nur in einem Land der Region: In Somalia wurden 38 Menschen hingerichtet, 32 mehr als im Jahr davor.

Bislang haben 113 Länder weltweit die Todesstrafe abgeschafft, darunter 24 auf dem afrikanischen Kontinent. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr dennoch deutlich mehr Menschen hingerichtet. Amnesty verzeichnete 1.153 Exekutionen für 2023 im Vergleich zu 883 im Jahr davor. Auch in diesem Jahr habe sich der besorgniserregende Trend fortgesetzt. Im Iran und in Saudi-Arabien sei die Zahl der Hinrichtungen gestiegen.

„Länder, die die Todesstrafe noch in ihren Gesetzen beibehalten, greifen oft auf die Todesstrafe zurück, weil sie glauben, dass die Strafe ihre Menschen und Gemeinschaften sicherer macht“, sagte Popoola. „Das ist jedoch ein Irrglaube.“ Die Todesstrafe habe keine abschreckende Wirkung und sie verstoße gegen die Menschenrechte.