Artikel teilen

Abtreibung: Kritik an EKD – Diakonie gegen Beratungspflicht

Der Vorstoß der evangelischen Kirche zu liberaleren Abtreibungsregeln stößt auf prominenten Gegenwind. Die Bischöflichen Vorsitzenden des “Ökumenischen Arbeitskreises evangelischer und katholischer Theologinnen und Theologen” (ÖAK) sprechen sich für die Beibehaltung der bisherigen Regelungen im Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs aus. Unterdessen ist die Stellungnahme der Diakonie bekannt geworden, die auch eine verpflichtende Beratung der Schwangeren in Frage stellt.

Hintergrund des ÖAK-Papiers ist eine vor einer Woche veröffentlichte Stellungnahme des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Er hatte erklärt, er könne sich unter bestimmten Bedingungen eine Regelung außerhalb des Strafrechts vorstellen. Angefragt worden war die Stellungnahme von der Kommission, die eine Regelung der Abtreibungsfrage außerhalb des Strafrechts prüfen soll. Sie war von der Bundesregierung eingerichtet worden.

In der ÖAK-Stellungnahme, die der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegt, heißt es weiter, die bisherigen Regelungen stellten ein “fein austariertes Konzept dar, das dazu dient, den verfassungsrechtlich gebotenen Schutz des ungeborenen Lebens ebenso wie die Rechte der Frau sicherzustellen”. Unterzeichner sind der katholische Bischof von Essen, Franz-Josef Overbeck, und der ehemalige evangelische Kirchenpräsident der Pfalz, Christian Schad.

Eine Regelung außerhalb des Strafrechts berge zudem die “erhebliche Gefahr, die Schutzwürdigkeit menschlichen Lebens dann in Konsequenz auch im Hinblick auf andere Lebenssituationen abzustufen und damit aufzuweichen”, heißt es weiter. Wenn Abtreibung weiter grundsätzlich strafbar sei, helfe das auch, “das Lebensrecht des ungeborenen Kindes im Bewusstsein der Menschen, der Gesellschaft und des Staates wachzuhalten”.

Schad und Overbeck betonten weiter, bei aller Kritik an Paragraf 218 von den verschiedensten Seiten sei doch “unbedingt zu beachten, dass man einen gesellschaftlichen Kompromiss, der sich als weitgehend konsensfähig und auch nach einer längeren Geltungsdauer noch immer als tragfähig erwiesen hat, nicht unbedacht aufkündigen sollte.” Der 1946 gegründete ÖAK ist ein unabhängiges, wissenschaftlich arbeitendes Gremium, in dem rund 30 Theologinnen und Theologen mitarbeiten.

Auch die Diakonie hat inzwischen ihre Stellungnahme abgegeben. Sie spricht sich ebenfalls für eine mögliche Regelung der Abtreibungsfrage außerhalb des Strafrechts aus. Darüberhinaus stellt sie auch die Pflicht einer Beratung in Frage und plädiert für eine freiwillige Beratung. Wörtlich heißt es, “ein Beratungsgespräch, das die Selbstbestimmung der Schwangeren ernst nimmt, sich an deren Konflikt, Fragen und Bedürfnissen orientiert und ihr vor diesem Hintergrund Perspektiven öffnet, sich für ein Leben mit dem Kind zu entscheiden, hat jedoch einen freiwilligen Charakter zwingend nötig. Die “Frankfurter Allgemeine Zeitung” berichtete zuerst über die Stellungnahme der Diakonie.

Eine Anhörung der Stellungnahmen aller angefragten Einrichtungen und Verbände ist dem Vernehmen nach für den 23. November geplant. Auch katholische Verbände und die Bischofskonferenz beteiligen sich. Caritas und Sozialdienst katholischer Frauen sprechen sich in ihren Papieren ebenfalls für die Beibehaltung der derzeitigen Regelungen aus.