Sachsen vollzieht in einem Asylfall eine Kehrtwende. Ein am 15. September nach Albanien abgeschobenes minderjähriges Mädchen wird mit Familie zurückgeholt. Das teilte Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) am Freitag in Dresden mit. Außerdem bat er für das Vorgehen der Ausländerbehörde Mittelsachsen um Entschuldigung: „Wir bedauern diesen Fehler und hoffen, dass sich die Familie schnell wieder einlebt und die jüngsten Ereignisse bald verarbeitet sind“, sagte Schuster.
Nach rechtlicher Prüfung des Falls habe sich herausgestellt, dass ein bei der Ausländerbehörde Mittelsachsen gestellter Antrag zur Aufenthaltserlaubnis erfolgversprechend gewesen sei. Deshalb hätte die Ausländerbehörde der Minderjährigen eine Verfahrensduldung erteilen müssen, hieß es. Auch die Landesdirektion Sachsen hätte zu dem Fall informiert werden müssen.
Beides sei „entgegen der bestehenden Vorgaben nicht erfolgt, sodass die Abschiebung trotz des vorliegenden Duldungsgrundes vollzogen wurde“, hieß es. Laut Angaben des Sächsischen Flüchtlingsrates leidet das 16-jährige, zunächst abgeschobene Mädchen an der unheilbaren Krankheit Mukoviszidose. Es lebte gemeinsam mit seiner Familie seit 2019 im mittelsächsischen Mittweida.
Neben dem Auftrag zur Rückholung der Familie sei die Landesdirektion Sachsen vom Innenministerium nun gebeten worden, den Fall mit den unteren Ausländerbehörden aufzuarbeiten und gemeinsam auszuwerten, um solche Fehler künftig zu vermeiden, hieß es. Die rechtliche Prüfung des Falls sei noch nicht abgeschlossen.