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Verschleierungstaktik

Israelkritik als getarnter Antisemitismus? Und was ist Antisemitismus heute überhaupt? Weil das vor Gericht oft nicht klar ist, fordern Experten eine einheitliche Definition

Jens Schulze

Drei junge Palästinenser werfen während des Gaza-Krieges 2014 Molotow-Cocktails auf den Eingangsbereich der Synagoge in Wuppertal. Sie werden wegen Volksverhetzung angeklagt. In seinem Urteil erklärt der Richter, dass die Männer nicht aus „antisemitischen Gründen per se“ gehandelt hätten. Das Gericht folgt damit der Aussage der Angeklagten, sie hätten mit dem Brandanschlag auf die militärischen Auseinandersetzungen im Gaza-Streifen aufmerksam machen wollen.
Im Januar 2015 wird ein Mann vom Amtsgericht Essen wegen Volksverhetzung verurteilt. Er hatte im Juli 2014 an einer Demonstration in Essen anlässlich des Gazakrieges teilgenommen und eine aufgebrachte Menge in den Sprechchor eingeschworen: „Tod und Hass den Zionisten“. Er habe Hass gegen Angehörige des jüdischen Glaubens erzeugen und Dritte zu Willkürmaßnahmen gegen diese auffordern wollen, so das Gericht: „Wer zu Tod und Hass von Zionisten aufruft, erfüllt den Tatbestand der Volksverhetzung, wenn die objektive Sinnermittlung der Äußerung ergibt, dass nicht Zionisten, sondern Juden gemeint sind.“

Verständnis für die Täter?

Zwei Fälle, zwei verschiedene Urteile. Der Präsident des Zentralrates der Juden, Josef Schuster, beobachtet bei der Frage, was Antisemitismus ist, viele Unsicherheiten – vor allem wenn es um Israel-bezogenen Antisemitismus gehe. Viele neigten dazu, diesen lediglich als „Israel-Kritik“ zu verharmlosen, sagt er: „Wir erleben es häufig, dass bei antisemitischen Straftaten quasi um Verständnis für die Täter geworben wird, weil sie damit 'nur' auf den Nahost-Konflikt aufmerksam machen wollten.“
„Aber es gibt keine Antisemiten mehr“, schrieben Max Horkheimer und Theodor W. Adorno schon kurz nach der Schoah. Sie beobachteten, dass Antisemitismus nicht mehr offen geäußert wurde. Heute verschleierten Chiffren und Codes offenen Judenhass, sagt Monika Schwarz-Friesel, Antisemitismusforscherin an der TU Berlin. Der jüdische Staat Israel werde angegriffen, dämonisiert und delegitimiert. „Israel ist der Jude unter den Staaten“, wie es der französische jüdische Historiker und Widerstandskämpfer Leon Poliakov einmal formulierte.
„Es gibt eine deutliche Diskrepanz zwischen dem, was verurteilbar ist und wie sich Antisemitismus heute äußert“, urteilt Samuel Salzborn, Sozialwissenschaftler an der Universität Gießen. Die Leugnung des Holocaust zu sanktionieren, reiche heutzutage nicht mehr aus. Der moderne Antisemitismus zeigt sich seiner Ansicht nach immer öfter als Hass auf Israel. „Das geltende Strafrecht muss dringend den Realitäten angepasst werden“, fordert Salzborn deshalb.
„Urteile zum Thema Antisemitismus stehen oftmals noch hinter der öffentlichen Meinung zurück“, beobachtet auch Benjamin Steinitz von der „Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Berlin“ (RIAS). RIAS dokumentiert antisemitische Straftaten und Übergriffe und berät Opfer. Oftmals werde das antisemitische Moment einer Straftat von der zuständigen Staatsanwaltschaft gar nicht erkannt.

Schwer unterscheidbar: Kritik und Antisemitismus

„Die Bundesregierung ist in der Pflicht, einen einheitlichen praxistauglichen Begriff von Antisemitismus zu haben, der für das Auswärtige Amt sowie für das Bundesinnen- und Bundesjustizministerium Geltung hat“, fordert deshalb Steinitz. Wie der Zentralrat der Juden plädiert er dafür, die von der „Internationalen Allianz für Holocaust-Gedenken“ adaptierte „Arbeitsdefinition Antisemitismus“ als Orientierungshilfe für Staatsanwaltschaften und Sicherheitsbehörden anzuwenden (siehe Kasten unten).
Darin heißt es: „Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nicht-jüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum, sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen.“ Darüber hinaus könne auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden werde, Ziel solcher Angriffe sein.
Dieser letzte Punkt ist der Knackpunkt in der Debatte. Auch der Unabhängige Expertenkreis Antisemitismus des Bundestages würdigt die Arbeitsdefinition, konstatiert aber, „dass in einigen Fällen nur schwer zwischen kritischen und antisemitischen Äußerungen unterschieden werden kann.“ Dies gelte vor allem in Bezug auf die Auseinandersetzung mit der Politik Israels. An anderer Stelle stellt er in seinem aktuellen Bericht fest: „Kritik an Israel ist nicht immer, aber häufig ein Indiz für Antisemitismus.“
Dafür könne, so der Expertenkreis, der „3D-Test“ des ehemaligen israelischen Ministers Natan Scharanski eine Orientierung bieten: Wenn Israel dämonisiert oder delegitimiert werde oder Doppelstandards zur Bewertung angelegt würden, könne man davon ausgehen, dass Antisemitismus unter dem Deckmantel der Kritik an Israel vorliege.
Das Europäische Parlament hat erst kürzlich empfohlen, dass alle Mitgliedstaaten die Arbeitsdefinition übernehmen sollten, um „die Strafverfolgung effizienter und wirksamer zu machen“. Wer auf eine einheitliche Antisemitismus-Definition angewiesen ist, wird wohl noch ein bisschen warten müssen.