Das Kirchenasyl sieht der Innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Alexander Throm, kritisch. Bemerkenswert sei, dass es sich nahezu in allen Fällen um sogenannte Dublinfälle handele, sagte Throm im RTL/ntv Frühstart. “Da geht es nicht um die Abschiebung ins Heimatland, sondern da geht es um die Rücküberstellung in das eigentlich für das Asylverfahren zuständige EU-Land, also ein sicheres Land, wo ein ordentliches Asylverfahren gewährleistet ist.”
Die “Bild”-Zeitung hatte berichtet, dass deutlich mehr Migranten in Deutschland Kirchenasyl erhielten. Unter Verweis auf Informationen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hieß es, dass die Zahl auf 2.386 Fälle gestiegen sei – gut 300 mehr als im Vorjahr. Fast jedes Mal soll es sich um Dublin-Fälle gehandelt haben.
Thom: Kirchen stellen sich auf falsche Seite
Throm sagte, die Kirchen stellten sich auf die falsche Seite, “weil wenn sie einerseits die Einhaltung von EU-Recht fordern, dieses aber selbst unterlaufen, Dublin unterlaufen, indem sie die Menschen so lange im Kirchenasyl belassen, dass die Fristen abgelaufen sind, dann unterlaufen sie hier auch europäisches Recht”. Daher müsse man über den Umgang des Staates mit dem Kirchenasyl nochmals nachdenken, insbesondere bei den Dublinfällen.

Beim sogenannten Kirchenasyl nehmen Gemeinden oder Ordensgemeinschaften vorübergehend Asylbewerberinnen und Asylbewerber auf, um eine Abschiebung in ihr Heimatland oder die Rücküberstellung in ein anderes Land aufgrund des Dublin-Verfahrens abzuwenden. Kirchenasyl wird in der Regel dann gewährt, wenn eine Abschiebung oder Rückführung für eine Person eine Bedrohung an Leib und Leben darstellt und weiterhin gute Bleibeperspektiven vorhanden sind.
Katholische Bischöfe: Kirchenasyl ist letztes Mittel gegen Härtefälle
Wer heute in Deutschland Kirchenasyl gewährt, verstößt nach einhelliger Rechtsauffassung gegen geltendes Recht. Das Kirchenasyl ist zwischen Behörden und Kirchen zunehmend umstritten. Eine Handreichung der katholischen Bischöfe spricht vom Kirchenasyl als “letztem Mittel”, um in Einzelfällen “unzumutbare Härten” abzuwenden.