Die Einführung des neuen Finanzierungsmodells für die öffentlich-rechtlichen Sender bleibt weiter unwahrscheinlich. Zwar haben nach Informationen des Evangelischen Pressedienstes (epd) inzwischen die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten von 13 Bundesländern die Novelle des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags unterzeichnet. In Sachsen-Anhalt, Sachsen und Bayern ist dies jedoch derzeit nicht zu erwarten. Die Novelle kann nur in Kraft treten, wenn sie von allen 16 Länderchefs unterschrieben und anschließend von allen Landtagen ratifiziert wird.
Sachsen, das derzeitige Vorsitzland in der Ministerpräsidentenkonferenz, wollte sich auf epd-Anfrage nicht zum genauen Stand der Unterzeichnung im Länderkreis äußern. Die Dresdner Staatskanzlei erklärte, das Umlaufverfahren sei Mitte April gestartet worden, um eine „Vereinbarung der Rundfunkkommission der Länder“ umzusetzen. Es sei noch nicht beendet. Weitere Angaben machte die Staatskanzlei nicht.
Dass die Staatsvertragsnovelle nun von 13 Ländern unterzeichnet wurde, hängt nach epd-Informationen vor allem mit den Verfassungsbeschwerden von ARD und ZDF gegen die nicht erfolgte Erhöhung des Rundfunkbeitrags zusammen. Demnach möchte der Heidelberger Rechtsprofessor Hanno Kube, der Prozessvertreter der Länder ist, dass möglichst viele Länder die Novelle unterzeichnen. Dadurch würde sich, so heißt es im Länderkreis, nach Ansicht von Kube die rechtliche Position der Länder in den Verfahren in Karlsruhe verbessern.
Im November 2024 hatten ARD und ZDF beim Bundesverfassungsgericht Beschwerden eingereicht, weil die Länder der Empfehlung der Finanzkommission KEF, den Rundfunkbeitrag mit Beginn des Jahres 2025 um 58 Cent auf 18,94 Euro zu erhöhen, nicht gefolgt waren. Im Dezember verständigten sich die Regierungschefs der Länder auf ein neues Verfahren zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags ab 2027, bis dahin soll die Beitragshöhe von 18,36 Euro pro Monat unverändert bleiben.
Zum damaligen Beschluss legten Bayern und Sachsen-Anhalt eine gemeinsame Protokollerklärung vor, wonach sie die Novelle des Finanzierungsstaatsvertrags nur dann ins parlamentarische Verfahren geben, wenn ARD und ZDF ihre Verfassungsbeschwerden zur ausgebliebenen Beitragserhöhung zurücknehmen. Das lehnen die Sender ab. Wann Karlsruhe über die Beschwerden entscheidet, ist offen.
Sachsen-Anhalt bekräftigte unterdessen seine Position zur Staatsvertragsnovelle auf epd-Anfrage. „Solange auf Initiative der Anstalten eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Beitragsfrage aussteht, wird Sachsen-Anhalt nicht unterzeichnen“, teilte die Staatskanzlei in Magdeburg mit. Die bayerische Staatskanzlei wollte nicht erneut Stellung nehmen.
Zur Frage der möglichen Unterzeichnung durch den sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer (CDU) verwies die Dresdner Staatskanzlei auf eine noch laufende Prüfung. Nach epd-Informationen will die Landesregierung die Novelle nicht unterzeichnen, Grund dafür sollen die Mehrheitsverhältnisse im sächsischen Landtag sein. Die Regierung von CDU und SPD hat keine eigene Mehrheit.